1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das
Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss
des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten
Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht
erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die
Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter
Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6
Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen
Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen
erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt:
1.5) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
- Formblatt 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
- Formblatt 212 (Teilnahmebedingungen EU).
- Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
1.6) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
- Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
- Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen),
- Formblatt 241 (Abfall),
- Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
- Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
- Formblatt 513 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)
1.7) Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
- Leistungsverzeichnis,
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung),
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft),
- Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
- Formblatt 522 (Eigenerklärung Mindestlohngesetz)
1.8) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung).
Nachweise/Angaben/Unterlagen, die - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation
Bekanntmachungs-ID: CXP4YASRMT4