Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wertungskriterien zur Beschränkung der Bewerber
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens nach VgV
(Teilnahmewettbewerb)
1. Bauvorlageberechtigung KO-Kriterium
2. Anzahl Beschäftigte 20 Punkte
3. Referenzen 100 Punkte
4. Wirtschaftliche Eignung 20 Punkte
Summe 80 Punkte
Die Wertung der Eignung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgender Regelungen:
1. Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Bauvorlageberechtigung:
Der Bewerber muss eine Bauvorlageberechtigung gem. Art. 61 BayBO besitzen. Dieses Kriterium ist ein KO-Kriterium. Die nicht Erfüllung führt dazu, dass der Bewerber ungeeignet ist.
2. Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Anzahl Beschäftigte:
Hier wird auf die Vollzeitäquivalente abgestellt. Die Beschäftigten in Teilzeit sind entsprechend umzurechnen:
20 Punkte für mehr als 10 Vollzeitäquivalent
15 Punkte für 7 bis 10 Vollzeitäquivalent
10 Punkte für 3 bis 6 Vollzeitäquivalent
5 Punkte für unter 3 Vollzeitäquivalent
3. Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Referenzen:
je vorgelegtes Referenzprojekt (max. 3, aus den letzten 3 Jahren) wird unter folgenden Voraussetzungen gewertet und erhält folgende Punktbewertung:
- Neubau oder Erweiterungsbau* (unabhängig der Gebäude- und Nutzungsart)
~ bis 1.500 m² Nutzfläche: 5 Punkte
~ über 1.500 m² Nutzfläche: 10 Punkte
- Mensa (mit einer Nutzfläche von mind. 250 m²): 5 Punkte
- In eigener Abwicklung (LPH 1-8): 5 Punkte
*Mindestvoraussetzung beim Erweiterungsbau:
~ unabhängig der Gebäudeart mindestens 500 m² Nutzfläche und
~ einer funktional und technischen Anbindung an ein Bestandsgebäude
4. Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Wirtschaftliche Eignung
Der jährliche Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen des Bewerbers soll mindestens dem Umsatz für das angefragte Projekt im Jahresmittel der letzten 3 Jahre entsprechen. Die volle Punktzahl wird vergeben bei einem Jahreswert, der mindestens dem Umsatz für das angefragte Projekt entspricht.
20 Punkte ab 600.000,00 € (netto) Jahresmittelwert des Jahresumsatzes
0 Punkte bis 200.000,00 € (netto) Jahresmittelwert des Jahresumsatzes
lineare Verteilung (1 Punkt = 21052,63 Euro)