Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff. III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
2. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 9 und „Wertungsmatrix“).
3. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte (Dipl.-Ing. oder gleichwertige Ausbildung – Bachelor-Abschluss ist gleichwertig – jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 10 und „Wertungsmatrix“).
4. „Referenzobjekte Bauleistungen“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung und Erklärungen“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzobjekt
Enthalten:
a) den Aufgabenbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI bei (Erweiterungs)-Neubau mit Anschluss an Bestand mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen oder Umbau mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen:
— Rehabilitations-/Therapieeinrichtung mit mind. 4 000 qm BGF. Gemeint ist damit z. B. eine Reha-Klinik oder Tages-Einrichtung zur Therapie von oder nach physischen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Nicht gemeint: (Akut-) Krankenhaus,
— OP-Bereich mit mind. 750 qm BGF,
— Stationärer Krankenhausbereich mit mind. 4 000 qm BGF,
— Tiefgarage als Großgarage mit mindestens 1 000 qm BGF (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 3 GaStplVO Nds).
b) die Leistungsphasen: mind. 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI,
c) den Zeitraum der Leistungsdauer,
d) den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die nachzuweisende Tätigkeit bescheinigt,
e) den Ort des Bauvorhabens.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen
— die sich auf den o.g. Aufgabenbereich mit den genannten Anforderungen beziehen und,
— die der Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet hat und bei denen die LP 8 bereits abgeschlossen ist oder spätestens bis 30.6.2020 begonnen wurde.
Wichtiger Hinweis zur Kombinierbarkeit von Projekten zu einer Referenz:
Sollten die zwingenden Bestandteile der zu erfüllenden Aufgabe
(Erweiterungs)-Neubau mit Anschluss an Bestand mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen oder Umbau mit nachstehenden zwingenden Bestandteilen:
— Rehabilitations-/Therapieeinrichtung mit mind. 4 000 qm BGF. Gemeint ist damit z. B. eine Reha-Klinik oder Tages-Einrichtung zur Therapie von oder nach physischen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Nicht gemeint: (Akut-) Krankenhaus,
— OP-Bereich mit mind. 750 qm BGF,
— Stationärer Krankenhausbereich mit mind. 4 000 qm BGF,
— Tiefgarage als Großgarage mit mindestens 1 000 qm BGF (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 3 GaStplVO Nds).
Nicht innerhalb desselben Bauvorhabens erbracht worden sein, können diese erforderlichen Erfahrungen auch aus mehreren Bauvorhaben kombiniert nachgewiesen werden. Als „1 Referenzobjekt“ wird also
— sowohl ein Bauvorhaben gezählt, das alle obigen „zwingenden Bestandteile“ erfüllt,
— als auch mehrere Bauvorhaben, die gemeinsam die obigen „zwingenden Bestandteile“ erfüllen.
Die vorgegebenen Leistungszeiträume und Leistungsumfänge (mind. LP 2-8) gelten dann für jede einzelne dieser „Teilreferenzen“.
Weiterer wichtiger Hinweis: Wird die „Tiefgaragen-Referenz“ aus einem anderen Vorhaben nachgewiesen (kombiniert), muss dies nicht zwingend ein Neubau mit Bestandsanschluss oder ein Umbau gewesen sein, sondern wird die Anforderung auch durch einen isolierten Neubau mit entsprechender Tiefgarage erfüllt.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 11 und „Wertungsmatrix“).
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt (kann der Bewerber keine passende, ggf. kombinierte, Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss)
5. „Referenzobjekte Öffentlicher Auftraggeber“ in den Jahren 2018 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung und Erklärungen“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzobjekt Enthalten:
a) den Aufgabenbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7,
b) den Zeitraum der Leistungsdauer,
c) die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent),
d) den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die nachzuweisende Tätigkeit bescheinigt,
e) den Ort des Bauvorhabens.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen, sodass die Gewerke der KG 300 per europaweiter Ausschreibung vergeben wurden (mit Ausnahme des 20 %-Kontingents und anderer zulässiger Ausnahmen) und
— die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018, 2019 oder 2020 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft (dort: Kriterium Nr. 12 und „Wertungsmatrix“).
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt (kann der Bewerber keine passende Referenz vorweisen, führt dies zum Ausschluss)
6. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters für die Leistungsphase 8
Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Person mit Qualifikation Dipl.-Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation – Bachelor-Abschluss ist gleichwertig) und mit mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der geforderten Erklärung (das Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss).