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1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig
und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.
de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle
vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der
natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen.
Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auf gesonderte Anforderung der
Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das
Formblatt VHB 124 und etwaige Nachweise vorzulegen.
3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-
Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform
sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.
info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Chechliste (Anlage 5) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem
in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die
bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf
Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen
nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag.
Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das Konzept.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer,
Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (
http://www.bundesimmobilien.de
/datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die
Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die
elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an
die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.