Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen: Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4. Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5. Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: VOEK 253-21
Kurze Beschreibung:
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4.
Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5.
Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6.
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4.
Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5.
Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 18.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 18.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4.
Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5.
Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6.
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten. Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von AHO-Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der Baulogistik nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“.
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten. Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von AHO-Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der Baulogistik nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“.
Der hiesige AN soll ergänzende Fachplanungsleistungen der Baulogistik erbringen und sich dabei laufend mit dem Generalplaner sowie den beteiligten anderen Fachplanern abstimmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrung der Kosten-, Termin- sowie Schnittstellensicherheit. Daneben soll der AN im Zuge seiner Leistungen der von der AG ebenfalls beabsichtigten Überplanung und Bebauung des unmittelbar an das hier vertragsgegenständliche Baugrundstück angrenzenden „Postblockareals Süd“ Rechnung tragen. Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen. Vorbehaltlich einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung strebt die AG nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung eine weitere Planung, die Realisierung und den späteren Betrieb des Projektes im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft an (ÖPP-Modell). Alternativ kommen, ebenfalls nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung durch die AG, eine Generalunternehmervergabe, ggf. aufgeteilt auf bis zu 6 Pakete/Teil- oder Fachlose, oder eine Einzelgewerkevergabe in Betracht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der hiesige AN soll ergänzende Fachplanungsleistungen der Baulogistik erbringen und sich dabei laufend mit dem Generalplaner sowie den beteiligten anderen Fachplanern abstimmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrung der Kosten-, Termin- sowie Schnittstellensicherheit. Daneben soll der AN im Zuge seiner Leistungen der von der AG ebenfalls beabsichtigten Überplanung und Bebauung des unmittelbar an das hier vertragsgegenständliche Baugrundstück angrenzenden „Postblockareals Süd“ Rechnung tragen. Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen. Vorbehaltlich einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung strebt die AG nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung eine weitere Planung, die Realisierung und den späteren Betrieb des Projektes im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft an (ÖPP-Modell). Alternativ kommen, ebenfalls nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung durch die AG, eine Generalunternehmervergabe, ggf. aufgeteilt auf bis zu 6 Pakete/Teil- oder Fachlose, oder eine Einzelgewerkevergabe in Betracht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise zum ausgeschriebenen AHO-Leistungsbild wie folgt:
- Leistungsstufe 1: LPH 2 und 3
- Leistungsstufe 2: LPH 4 (optional)
- Leistungsstufe 3: LPH 5 (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 6 und 7 (optional)
- Leistungsstufe 5: LPH 8 (optional)
Beschreibung der Optionen:
s. unter Ziff. 2.7.:
Leistungsstufe 2 (= LPH 4) optional
Leistungsstufe 3 (= LPH 5) optional
Leistungsstufe 4 (= LPH 6 und 7) optional
Leistungsstufe 5 (= LPH 8) optional
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (1. Verfahrensstufe) erfolgt die Auswahl der Teilnehmer für die spätere Angebots- und Verhandlungsphase (2. Verfahrensstufe) auf der Grundlage eignungsbasierter Auswahlkriterien (§ 51 VgV), konkret auf Basis der Vergabeunterlage "Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (1. Verfahrensstufe) erfolgt die Auswahl der Teilnehmer für die spätere Angebots- und Verhandlungsphase (2. Verfahrensstufe) auf der Grundlage eignungsbasierter Auswahlkriterien (§ 51 VgV), konkret auf Basis der Vergabeunterlage "Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen):
Sollten danach mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe (Erstangebot) in der Rangfolge aufgefordert, die im Rahmen des eignungsbasierten Auswahlmodus auf Grundlage der Bewertungskriterien „Umsatz“ (20%), „Fachkunde“ (70%) und „Mitarbeiterzahlen“ (10 %) die meisten der zu vergebenden Punkte (max. 1000) erhalten. Die Summe der erreichten Punkte bestimmt demnach die Reihenfolge der Teilnehmer. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten danach mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe (Erstangebot) in der Rangfolge aufgefordert, die im Rahmen des eignungsbasierten Auswahlmodus auf Grundlage der Bewertungskriterien „Umsatz“ (20%), „Fachkunde“ (70%) und „Mitarbeiterzahlen“ (10 %) die meisten der zu vergebenden Punkte (max. 1000) erhalten. Die Summe der erreichten Punkte bestimmt demnach die Reihenfolge der Teilnehmer. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal- und Organisationskonzept inkl. Organigramm
Qualifikation und Erfahrung Projektteam (PL / stv. PL)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 18.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 18.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 191-496297 (2021-09-28)
Ergänzende Angaben (2021-12-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1071504.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-29 📅
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Dovestraße 2-4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1071504.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 140-400831 (2022-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte AHO-Fachplanerleistungen „Baulogistik"
Referenznummer: VOEK 253-21
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AG) beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Baulogistik" nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“ neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AG) beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Baulogistik" nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“ neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1071504.93 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 253-21
Beschreibung der Beschaffung:
Die AG beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Baulogistik" nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“ neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Die AG beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Baulogistik" nach Heft Nr. 25 der AHO-Fachkommission „Leistungen für Baulogistik“ neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise zum ausgeschriebenen AHO-Leistungsbild wie folgt:
- Leistungsstufe 1: LPH 2 und 3
- Leistungsstufe 2: LPH 4 (optional)
- Leistungsstufe 3: LPH 5 (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 6 und 7 (optional)
- Leistungsstufe 5: LPH 8 (optional)
Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise zum ausgeschriebenen AHO-Leistungsbild wie folgt:
- Leistungsstufe 1: LPH 2 und 3
- Leistungsstufe 2: LPH 4 (optional)
- Leistungsstufe 3: LPH 5 (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 6 und 7 (optional)
- Leistungsstufe 5: LPH 8 (optional)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2956748
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-29 📅
Titel: Fachplanung, VOEK 253-21
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1071504.93 EUR 💰
Kennung des Angebots: KuK Log
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 165 938 285
Postanschrift: Dovestraße 2-4
Postleitzahl: 10587
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: berlin@kuk.de📧
Telefon: +49 30 217342-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: DE 240386446
Abteilung: Verdingungsstelle
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de📧
Telefon: +4922837787-0📞
URL: http://www.bundesimmobilien.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2–10
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Leistungsphase 2 wurde die Notwendigkeit einer projektübergreifenden Baulogistik für die Projekte Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd erkennbar. Zur Erstellung eines Baulogistik-Grobkonzeptes für die Projekte Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd sind im Rahmen der Leistungsphase 2 zusätzliche Leistungen im Sinne der Grundlagenermittlung für die Schnittstellen zwischen den Projekten Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd notwendig.
Bei dem Nachtrag NT01 handelt es sich um echte Zusatzleistungen im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Ein Wechsel des Bestandsauftragnehmers kann aus wirtschaftlichen (v.a. längerfristige Unterbrechung der Planung infolge zeitintensiver Neuausschreibung/Einarbeitung, wodurch die geplante Fertigstellung vor 2031 ernsthaft gefährdet würde) und technischen Gründen (v.a. Vermeidung planerisches Schnittstellenrisiko bei weiterem AN / Vermeidung verzögerungsbedingtes Integrationsrisiko bei weiterem AN) nicht erfolgen, weil ein solcher ansonsten mit erheblichen Schwierigkeiten sowie auch beträchtlichen Zusatzkosten für die AG verbunden wäre. Zudem sind die genannten Zusatzleistungen gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die AG im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, wobei sich infolge des Nachtrags der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert (gleichbleibende Planungsaufgabe). Nicht zuletzt, weil die Planung für das Projekt Postblockareal-Süd zum Zeitpunkt des gegenständlichen Nachtrags noch nicht begonnen hat, erscheint es sinnvoll und zielführend, den bisherigen Planer mit der Erbringung dieser Zusatzleistung zu beauftragen.
Im Rahmen der Leistungsphase 2 wurde die Notwendigkeit einer projektübergreifenden Baulogistik für die Projekte Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd erkennbar. Zur Erstellung eines Baulogistik-Grobkonzeptes für die Projekte Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd sind im Rahmen der Leistungsphase 2 zusätzliche Leistungen im Sinne der Grundlagenermittlung für die Schnittstellen zwischen den Projekten Postblockareal-Nord und Postblockareal-Süd notwendig.
Bei dem Nachtrag NT01 handelt es sich um echte Zusatzleistungen im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Ein Wechsel des Bestandsauftragnehmers kann aus wirtschaftlichen (v.a. längerfristige Unterbrechung der Planung infolge zeitintensiver Neuausschreibung/Einarbeitung, wodurch die geplante Fertigstellung vor 2031 ernsthaft gefährdet würde) und technischen Gründen (v.a. Vermeidung planerisches Schnittstellenrisiko bei weiterem AN / Vermeidung verzögerungsbedingtes Integrationsrisiko bei weiterem AN) nicht erfolgen, weil ein solcher ansonsten mit erheblichen Schwierigkeiten sowie auch beträchtlichen Zusatzkosten für die AG verbunden wäre. Zudem sind die genannten Zusatzleistungen gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die AG im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, wobei sich infolge des Nachtrags der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert (gleichbleibende Planungsaufgabe). Nicht zuletzt, weil die Planung für das Projekt Postblockareal-Süd zum Zeitpunkt des gegenständlichen Nachtrags noch nicht begonnen hat, erscheint es sinnvoll und zielführend, den bisherigen Planer mit der Erbringung dieser Zusatzleistung zu beauftragen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Aufgrund des Bedarfs an weiteren Planungs- und Beratungsleistungen, die sich erst während der Leistungsausführung ergeben haben, bedarf es im Hinblick auf den ursprünglich vergebenen Auftrag zusätzliche Leistungen beim AN. Der AN bot alle diese Leistungen in seinem Nachtragsangebot NT01 an, das von der AG beauftragt wurde. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich, weil die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen als Nachbeauftragung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ausschreibungsfrei vergeben werden dürfen. Der Wert des Nachtrags liegt unterhalb der Wertgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Aufgrund des Bedarfs an weiteren Planungs- und Beratungsleistungen, die sich erst während der Leistungsausführung ergeben haben, bedarf es im Hinblick auf den ursprünglich vergebenen Auftrag zusätzliche Leistungen beim AN. Der AN bot alle diese Leistungen in seinem Nachtragsangebot NT01 an, das von der AG beauftragt wurde. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich, weil die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen als Nachbeauftragung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ausschreibungsfrei vergeben werden dürfen. Der Wert des Nachtrags liegt unterhalb der Wertgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2025/S 060-195786 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1071504.93 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1071504.93 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der Grund für die Auftragsänderung war die Kündigung des ursprünglichen Beschaffungsauftrages durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die daraus resultierende Neu- bzw. Umplanung. Durch den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Nutzers ist nunmehr die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ministerielle Nutzungen als Vorratsbau zu planen. Vor diesem Hintergrund sind Leistungen aus der Leistungsphase 2 vom AN zu wiederholen. Da das neue Projekt fortan unter der neuen RBBau läuft, sind konsequenterweise zusätzlich notwendig gewordene Aufgaben, wie z.B. Qualitätssicherung der Umplanung und Prüfung der finalen Projektunterlage (FPU), in das bestehende Leistungsbild des AN aufzunehmen, die vom AN zusätzlich zu erbringen sind. Die Zusatzleistungen waren für die AG objektiv unvorhersehbar (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB), da sie zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Ausschreibung nicht bzw. nicht gleichermaßen sinnvoll in das ursprüngliche Leistungsbild integriert werden konnten. Der Gesamtcharakter des ursprünglich vergebenen Auftrags wird durch die nachtragsgegenständlichen Planungs- und Beratungsleistungen nicht verändert. Eine Beauftragung der Zusatzleistung an ein Drittunternehmen wäre zudem sowohl aus wirtschaftlichen Gründen (v.a. längerfristige Unterbrechung der Planung infolge zeitintensiver EU Neuausschreibung/Einarbeitung, wodurch die geplante Fertigstellung vor 2031 ernsthaft gefährdet werden würde) als auch aus technischen Gründen (v.a. Gefahr einer Vielzahl von Schnittstellen in der Planung; Aufrechterhaltung des RPW Realisierungsgedankens, etc.) objektiv unzweckmäßig (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Nicht zuletzt, weil die Umplanung nur bestimmte Teilbereiche und nicht das gesamte Gebäude/Objekt umfasst, erscheint es sinnvoll und zielführend, den bisherigen Planer mit der Erbringung der Zusatzleistungen zu beauftragen.
Der Grund für die Auftragsänderung war die Kündigung des ursprünglichen Beschaffungsauftrages durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die daraus resultierende Neu- bzw. Umplanung. Durch den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Nutzers ist nunmehr die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ministerielle Nutzungen als Vorratsbau zu planen. Vor diesem Hintergrund sind Leistungen aus der Leistungsphase 2 vom AN zu wiederholen. Da das neue Projekt fortan unter der neuen RBBau läuft, sind konsequenterweise zusätzlich notwendig gewordene Aufgaben, wie z.B. Qualitätssicherung der Umplanung und Prüfung der finalen Projektunterlage (FPU), in das bestehende Leistungsbild des AN aufzunehmen, die vom AN zusätzlich zu erbringen sind. Die Zusatzleistungen waren für die AG objektiv unvorhersehbar (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB), da sie zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Ausschreibung nicht bzw. nicht gleichermaßen sinnvoll in das ursprüngliche Leistungsbild integriert werden konnten. Der Gesamtcharakter des ursprünglich vergebenen Auftrags wird durch die nachtragsgegenständlichen Planungs- und Beratungsleistungen nicht verändert. Eine Beauftragung der Zusatzleistung an ein Drittunternehmen wäre zudem sowohl aus wirtschaftlichen Gründen (v.a. längerfristige Unterbrechung der Planung infolge zeitintensiver EU Neuausschreibung/Einarbeitung, wodurch die geplante Fertigstellung vor 2031 ernsthaft gefährdet werden würde) als auch aus technischen Gründen (v.a. Gefahr einer Vielzahl von Schnittstellen in der Planung; Aufrechterhaltung des RPW Realisierungsgedankens, etc.) objektiv unzweckmäßig (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Nicht zuletzt, weil die Umplanung nur bestimmte Teilbereiche und nicht das gesamte Gebäude/Objekt umfasst, erscheint es sinnvoll und zielführend, den bisherigen Planer mit der Erbringung der Zusatzleistungen zu beauftragen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Aufgrund der umfangreichen Modifikation der bisherigen Planung, die insb. im Hinblick auf die nunmehr zu planende Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ministerielle Nutzungen als Vorratsbau erforderlich wurde, bedarf es im Hinblick auf den ursprünglich vergebenen Auftrag zusätzliche Leistungen beim AN. Der AN bot alle diese Leistungen in seinem Nachtragsangebot (NA02) an, das von der AG beauftragt
wurde. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich, weil die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen als Nachbeauftragung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ausschreibungsfrei vergeben werden dürfen. Der Wert des Nachtrags liegt unterhalb der Wertgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Aufgrund der umfangreichen Modifikation der bisherigen Planung, die insb. im Hinblick auf die nunmehr zu planende Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ministerielle Nutzungen als Vorratsbau erforderlich wurde, bedarf es im Hinblick auf den ursprünglich vergebenen Auftrag zusätzliche Leistungen beim AN. Der AN bot alle diese Leistungen in seinem Nachtragsangebot (NA02) an, das von der AG beauftragt
wurde. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich, weil die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen als Nachbeauftragung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ausschreibungsfrei vergeben werden dürfen. Der Wert des Nachtrags liegt unterhalb der Wertgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.