Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Das ESTW wird als Vorlaufmaßnahme zum geplanten DSTW Mainz realisiert. Es umfasst insgesamt 332 Stelleinheiten.
Die Vergabe für die Planungsleistungen für die genannten Gewerke erfolgt in 11 Losen:
1. Planung EEA Netz Frankfurt,
2. Planung EEA Netz Mainz,
3. Planung OLA Netz Frankfurt,
4. Planung OLA Netz Mainz,
5. Planung LST Netz Frankfurt,
6. Planung LST Netz Mainz,
7. Planung Modulgebäude Netze Frankfurt und Mainz,
8. Planung Signalausleger Netze Frankfurt und Mainz,
9. Planung Lärmschutzwand Netz Mainz,
10. Planung Verkehrsanlagen Netz Frankfurt,
11. Planung Verkehrsanlagen Netz Mainz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 21FEI49772
Kurze Beschreibung:
“Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt...”
Kurze Beschreibung
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Datum des Beginns: 2021-07-09 📅
Datum des Endes: 2027-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-096193
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Quelle: OJS 2021/S 038-096193 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-30) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
Kurze Beschreibung:
“Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt...”
Kurze Beschreibung
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Das ESTW wird als Vorlaufmaßnahme zum geplanten DSTW Mainz realisiert. Es umfasst insgesamt 332 Stelleinheiten.
Die Vergabe für die Planungsleistungen für die genannten Gewerke erfolgt in 11 Losen:
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 Planung OLA Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA Netz Frankfurt:
—— Erneuerung Masttrennschalter und OSE + Anschluss NEA an...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 Planung OLA Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA Netz Frankfurt:
—— Erneuerung Masttrennschalter und OSE + Anschluss NEA an OLA,
—— Anpassung Triebstromrückführung
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-09 📅
Datum des Endes: 2027-11-12 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - WSP Infrastructure Engineering GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WSP Infrastructure Engineering GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 7db216f7-3b9f-4940-9227-624a3866a1bb
Postanschrift: Hanauer Landstraße 174
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299487_MKA09: Die Hochbauplanung hat ergeben, dass das Modulgebäude in Kostheim unterhalb der Speiseleitung positioniert ist. Zwischen...”
Text
21FEI49772_92299487_MKA09: Die Hochbauplanung hat ergeben, dass das Modulgebäude in Kostheim unterhalb der Speiseleitung positioniert ist. Zwischen dem
Modulgebäude und der Speiseleitung ist ein Abstand von mind. 3 bzw. 5 m erforderlich. Da dieser Mindestabstand nicht erreicht wird, ist
eine Verkabelung der Speiseleitungen im Bereich des ESTW-Modulgebäudes in Kostheim durch den AN erforderlich.
Diese zusätzliche Leistung war keine vorgesehene Leitsung und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 077-230512 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 6 Planung LST Netz Mainz:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Mainz:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung...”
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - SIGNON Deutschland GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SIGNON Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 6fb2e9a1-cf00-44c2-a1df-35cf1ef44b75
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Fax: +49 35120589245 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6926545517📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299490_MKA012: Während der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden vom AN die firmenspezifischen Planunterlagen gemäß den Spezifikationen der...”
Text
21FEI49772_92299490_MKA012: Während der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden vom AN die firmenspezifischen Planunterlagen gemäß den Spezifikationen der Firma Thales erstellt. Die PT2 wird allerdings von der Firma Siemens Mobility erstellt. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die derzeit auf die Thales-Spezifikation ausgerichtete Planung auf die Siemens-Spezifikationen zu überarbeiten, ebenso die Beeinflussungsberechnung.
Diese Um- bzw. Neuplanung war nicht vorhersehbar und somit in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 109-334692 (2024-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299490_MKA015: Die Projektentwicklung hat gezeigt, dass einige Punkte in der LST Planung entgegen der im HV beschriebenen Leistungen zusätzlich...”
Text
21FEI49772_92299490_MKA015: Die Projektentwicklung hat gezeigt, dass einige Punkte in der LST Planung entgegen der im HV beschriebenen Leistungen zusätzlich zu planen sind. Dazu gehören:
Die Untersuchung der LST-Auswirkung aufgrund der Verschiebung der Einfahrweiche im Bahnhof Mainz-Kastel im Rahmen der
Spurplananpassungen.
Die Anpassung der INA-Erhebungsbogen für den Bf Mainz-Kastel aufgrund Änderungen am Bahnsteig.
Die Festlegung der Achszähler an Blocksignalen, die sich nicht im verkürzten Vorsignalabstand befinden.
Das Erstellung der Rangierstraßentabellen für die Bereiche Mainz-Kastel, Hochheim und Wiesbaden- Ost im Rahmen der Ausführungsplanung (Wiederaufnahme in die PT1-Planung).
Aufgrund der Erweiterung der Gehwege besteht die Notwendigkeit einer Umplanung des bereits geprüften PT1 des BÜ-Pos 4a sowie der bereits geplanten PT1 Abzw. Kostheim und Intern-qualitätsgeprüfte PT1 BÜ POS 4a.
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Quelle: OJS 2024/S 128-394313 (2024-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299490_MKA010: Im Rahmen der PT1-Planung besteht ein möglicher OLA-Konflikt zu den Signalstandorten 87V103/87V203 in km 11,566 mit dem...”
Text
21FEI49772_92299490_MKA010: Im Rahmen der PT1-Planung besteht ein möglicher OLA-Konflikt zu den Signalstandorten 87V103/87V203 in km 11,566 mit dem auslaufenden Festpunktseil im OLA-Feld 11-20/11-22 bzw. 11-19/11-21. Für das Aufstellen der Signale ist ein Versetzen der vorhandenen Isolation im Tragseil des Festpunkts erforderlich. Aufgrund dessen ist ein Abstandsnachweis des Festpunktseils zu den Vorsignalen 87V203 und 87V103 sowie Planung des Versetzens vom Festpunktseilisolator durch den AN erforderlich.
Diese zusätzliche Leistung war keine vorgesehene Leistung und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 135-417850 (2024-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-15) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299490_MKA016: Aufgrund der Beauftragung von Siemens als PT2-Planer tritt ein Durchfahrverbot am Bahnhof Mainz-Kastel in Kraft. Um ein...”
Text
21FEI49772_92299490_MKA016: Aufgrund der Beauftragung von Siemens als PT2-Planer tritt ein Durchfahrverbot am Bahnhof Mainz-Kastel in Kraft. Um ein Durchfahrverbot zu vermeiden, soll auf die gestufte Geschwindigkeitssignalisierung verzichtet werden. Die erforderliche Geschwindigkeit von 40 km/h für die
jeweiligen Wahl-D-Wege hinter den ASig P2, P3 und P4 ist bereits ab den Einfahrsignalen A/AA zu signalisieren. Dies bedingt eine Anpassung der plangeprüften PT1-Planung in Mainz-Kastel durch eine Änderungsmitteilung.
Dies stellt eine Mehrleistung im Rahmen der besonderen Leistungen dar.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 160-496767 (2024-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49772_92299490_MKA013: Aufgrund der Beauftragung von Siemens als PT2-Planer ist eine Änderung der firmenspezifischen Positionen in den...”
Text
21FEI49772_92299490_MKA013: Aufgrund der Beauftragung von Siemens als PT2-Planer ist eine Änderung der firmenspezifischen Positionen in den PT1-Planunterlagen erforderlich. Eine firmenspezifische Position in der Signaltabelle 1 ist Feld Nr. 13: "Streuscheibe/Betriebsstellung", und in der Achszähltabelle ist dies das Feld Nr. 2 "Zählpunkt Typ". Es handelt sich um insgesamt 6 modifizierte Achszähltabellen und 16 modifizierte Signaltabellen 1. Daher ist eine Prüfung jedes genannten Feldes erforderlich und gegebenenfalls sind Anpassungen vorzunehmen.
Dies stellt eine Mehrleistung im Rahmen der besonderen Leistungen dar.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 165-510410 (2024-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT23:
1) Umplanung der firmenspezifischen PT1 Unterlagen von der Thales-Spezifikation auf die Siemens-Spezifikation
2) ETCS Ready und Gesamtstellungnahme...”
Text
NT23:
1) Umplanung der firmenspezifischen PT1 Unterlagen von der Thales-Spezifikation auf die Siemens-Spezifikation
2) ETCS Ready und Gesamtstellungnahme zur VP: Stellwerksplanung ETCS Ready gemäß Checkliste zur Berücksichtigung von ETCS L2 bei laufenden ESTW-Planungen; Planung der Blockachszähler im Abstand von 70m hinter Blocksignalen; Planung von zwei zusätzlichen Vorsignalwiederholern in N-Richtung im Gleis 2 im Bf Mainz-Kastel
3) Verzicht auf die gestufte Geschwindigkeitssignalisierung, wozu eine Anpassung der plangeprüften PT1-Planung in Mainz-Kastel durch eine Änderungsmitteilung erforderlich ist
4) Anpassung des erstellten PT1 gemäß „Arbeitshilfe ETCS Ready - Anforderungen an tangierende Gewerke“ vom 04.10.2023 Version 1.0 – Punkt „STW-4 Haltfallkriterium 2 an Signalen“ im Rahmen der Ausführungsplanung an den Betriebsstellen Bf. Hochheim, Abzw. Kostheim und Mainz-Kastel. Die Planung für sehr kurze Fahrzeuge gemäß Arbeitshilfe 819.1344, ist nicht in der BAst aufgeführt und auch kein Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 235-736785 (2024-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“06 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Hochheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
-...”
Text
06 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Hochheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Absenkungen aufgrund bestehender Bauwerke
- Speiseleitungen
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 6:
- Beschreibung obiger Sachverhalte in der Baubeschreibung
- Mengenermittlung der obigen Sachverhalte
Den Vergabeunterlagen lagen keine Bestandsunterlagen OLA bei. Dadurch konnte der AN nicht im Voraus erkennen, dass die vorgesehenen Spurplananpassungen Auswirkungen auf die Schaltabschnittsgrenze haben und dass es Speiseleitungen oder Absenkungen im relevanten Planungsbereich gibt. Zur Erstellung einer regelwerkskonformen Planung und um den Werkserfolg sicherzustellen, ist es erforderlich die o.g. Themen zu berücksichtigen, wodurch sich zusätzliche Leistungen ergeben. Diese zusätzliche Leistungen waren keine vorgesehenen Leistungen und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
07 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Kostheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Wiesbaden Ost inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Absenkungen aufgrund bestehender Bauwerke
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 6:
- Beschreibung obiger Sachverhalte in der Baubeschreibung
- Mengenermittlung der obigen Sachverhalte Den Vergabeunterlagen lagen keine Bestandsunterlagen OLA bei. Dadurch konnte der AN nicht im Voraus erkennen, dass die vorgesehenen Spurplananpassungen Auswirkungen auf die Schaltabschnittsgrenze haben und dass es Speiseleitungen oder Absenkungen im relevanten Planungsbereich gibt. Zur Erstellung einer regelwerkskonformen Planung und um den Werkserfolg sicherzustellen, ist es erforderlich die o.g. Themen zu berücksichtigen, wodurch sich zusätzliche Leistungen ergeben. Diese zusätzliche Leistungen waren keine vorgesehenen Leistungen und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
11 - Aus fahrdynamischen Gründen findet ein Verschub der Weiche W7 um ca. 13m durch das Gewerk Verkehrsanlage/Trassierung statt. Die OLA Planung muss dementsprechend an die geänderte Trassierung der W7 angepasst werden. Diese zusätzliche Leistung ist keine vorgesehene Leistung und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2025/S 005-009512 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 Planung OLA Netz Mainz:
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA Netz Mainz:
—— Erneuerung Masttrennschalter und OSE+Anschluss NEA an OLA,
——...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 4 Planung OLA Netz Mainz:
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA Netz Mainz:
—— Erneuerung Masttrennschalter und OSE+Anschluss NEA an OLA,
—— OLA-Anpassungen für Spurplananpassungen,
—— Anpassung Triebstromrückführung
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“06 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Hochheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
-...”
Text
06 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Hochheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Absenkungen aufgrund bestehender Bauwerke
- Speiseleitungen
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 6:
- Beschreibung obiger Sachverhalte in der Baubeschreibung
- Mengenermittlung der obigen Sachverhalte
Den Vergabeunterlagen lagen keine Bestandsunterlagen OLA bei. Dadurch konnte der AN nicht im Voraus erkennen, dass die vorgesehenen Spurplananpassungen Auswirkungen auf die Schaltabschnittsgrenze haben und dass es Speiseleitungen oder Absenkungen im relevanten Planungsbereich gibt. Zur Erstellung einer regelwerkskonformen Planung und um den Werkserfolg sicherzustellen, ist es erforderlich die o.g. Themen zu berücksichtigen, wodurch sich zusätzliche Leistungen ergeben. Diese zusätzliche Leistungen waren keine vorgesehenen Leistungen und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
07 - Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 3:
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Kostheim inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Verschub der Schaltabschnittsgrenze Richtung Wiesbaden Ost inkl. erforderliche OSE-Anpassungen
- Absenkungen aufgrund bestehender Bauwerke
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphase 6:
- Beschreibung obiger Sachverhalte in der Baubeschreibung
- Mengenermittlung der obigen SachverhalteDen Vergabeunterlagen lagen keine Bestandsunterlagen OLA bei. Dadurch konnte der AN nicht im Voraus erkennen, dass die vorgesehenen Spurplananpassungen Auswirkungen auf die Schaltabschnittsgrenze haben und dass es Speiseleitungen oder Absenkungen im relevanten Planungsbereich gibt. Zur Erstellung einer regelwerkskonformen Planung und um den Werkserfolg sicherzustellen, ist es erforderlich die o.g. Themen zu berücksichtigen, wodurch sich zusätzliche Leistungen ergeben. Diese zusätzliche Leistungen waren keine vorgesehenen Leistungen und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
11 - Aus fahrdynamischen Gründen findet ein Verschub der Weiche W7 um ca. 13m durch das Gewerk Verkehrsanlage/Trassierung statt. Die OLAPlanung muss dementsprechend an die geänderte Trassierung der W7 angepasst werden. Diese zusätzliche Leistung ist keine vorgesehene Leistung und somit nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 006-012218 (2025-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT12: Die vertraglich vereinbarten Leistungen zur OSE und Weichenheizungsschalter wurden durch den AN bereits vollständig
abgeschlossen. Aufgrund...”
Text
NT12: Die vertraglich vereinbarten Leistungen zur OSE und Weichenheizungsschalter wurden durch den AN bereits vollständig
abgeschlossen. Aufgrund Überarbeitungen in den vorliegenden Planungsgrundlagen müssen die EP-Unterlagen für die OSE
(Änderung Kabeltiefbauplanung) und Weichenheizungsschalter (Änderung Standort) angepasst werden.
Bei dieser Überarbeitung handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, welche nicht Bestandteil des Hauptvertrages ist.
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Quelle: OJS 2025/S 089-296520 (2025-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“24 - Die Erstellung der Querprofile sowie digitalen Sichtnachweise ist für die Planprüfung und somit Baufreigabe des hauptvertragl ich geschuldeten...”
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24 - Die Erstellung der Querprofile sowie digitalen Sichtnachweise ist für die Planprüfung und somit Baufreigabe des hauptvertragl ich geschuldeten PT1-Planpakets Hochheim erforderlich.
Die Ril 819.0102A03 Ausgabestand vor 2022 beinhaltet keine Leistungen zur Konstruktion digitaler Querprofile sowie digitaler Sichtnachweise. Somit stellt die Erstellung von digitalen Querprofilen und digitalen Sichtnachweisen eine zusätzliche Leistung dar.
25 - Die Erstellung der Querprofile sowie digitalen Sichtnachweise ist für die Planprüfung und somit Baufreigabe des hauptvertraglich geschuldeten PT1-Planpakets Hochheim erforderlich.
Die Ril 819.0102A03 Ausgabestand vor 2022 beinhaltet keine Leistungen zur Konstruktion digitaler Querprofile sowie digitaler Sichtnachweise. Somit stellt die Erstellung von digitalen Querprofilen und digitalen Sichtnachweisen eine zusätzliche Leistung dar.
26 - Die Erstellung der Querprofile sowie digitalen Sichtnachweise ist für die Planprüfung und somit Baufreigabe des hauptvertragl ich geschuldeten PT1-Planpakets Mainz-Kastel erforderlich.
Die Ril 819.0102A03 Ausgabestand vor 2022 beinhaltet keine Leistungen zur Konstruktion digitaler Querprofile sowie digitaler Sichtnachweise. Somit stellt die Erstellung von digitalen Querprofilen und digitalen Sichtnachweisen eine zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2025/S 115-394123 (2025-06-16)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postleitzahl: 10829
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“5) • In Hochheim musste der Standort der EWHA W1 umgeplant werden. Aufgrund fehlender Eindeutigkeit in den IVL-Plänen
hinsichtlich der Geländesituation...”
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5) • In Hochheim musste der Standort der EWHA W1 umgeplant werden. Aufgrund fehlender Eindeutigkeit in den IVL-Plänen
hinsichtlich der Geländesituation (Dammlage) sowie fortlaufend aktualisierter Kabeltiefbaupläne war eine kontinuierliche
Überarbeitung der 50-Hz-Planung erforderlich, wobei es sich aus Sicht des AN um eine zusätzliche Leistung handelt.
• Im Abzweig Kostheim musste der Standort der Trafostation als Ergebnis der Abstimmungen mit DB Energie und dem
zuständigen VNB, der die Trafostation an das nachgelagerte Versorgungsnetz anschließen muss, angepasst werden, was eine
planerische Anpassung der Kabelverläufe und zugehörigen Listen notwendig machte.
• In Mainz-Kastel wurde eine erneute Planungsanpassung der Spurplanänderungen sowie der Kabeltiefbauplanung
vorgenommen. Die zugehörigen Planunterlagen zur Energieeinspeiseanlage (EEA) mussten entsprechend überarbeitet werden.
Diese Änderungen betreffen wesentliche Elemente der Energieversorgung und erfordern die durchgängige Anpassung aller
betroffenen 50-Hz-Unterlagen.
Die beschriebenen Leistungen gehen über den ursprünglich beauftragten Umfang hinaus und stellen somit eine
vergütungspflichtige Zusatzleistung dar.
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Quelle: OJS 2025/S 164-561064 (2025-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“17
Im Rahmen der LPH 4 hat das aktualisierte Baugrundgutachten zu Änderungen im bautechnischen Kreuzungsplan für den BÜ-Posten 2 geführt (z. B. veränderte...”
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17
Im Rahmen der LPH 4 hat das aktualisierte Baugrundgutachten zu Änderungen im bautechnischen Kreuzungsplan für den BÜ-Posten 2 geführt (z. B. veränderte Wegeverläufe und Einmündungsbereiche). Diese Änderungen wurden durch den Verkehrsanlagenplaner (SWECO) in den Plan eingearbeitet.
Der angepasste Plan wurde der Fa. SIGNON zur Prüfung aus Sicht der Leit- und Sicherungstechnik übermittelt, um die LST-Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der Standorte von Schranken und Lichtzeichen, zu bewerten und ggf. anzupassen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf bereits erstellte PT1-Unterlagen zu prüfen.
Da die entsprechende Prüfung durch SIGNON bereits im Rahmen der ursprünglichen EP (am 30.03.2023) abgeschlossen war und nun aufgrund geänderter Grundlagen (Baugrundgutachten) erneut erfolgen muss, handelt es sich um eine nicht beauftragte, zusätzliche Leistung, die separat zu vergüten ist.
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Quelle: OJS 2025/S 180-615666 (2025-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-19)
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“18 - Im Rahmen der Leistungsphase 4 hat das aktualisierte Baugrundgutachten zu einer Änderung im bautechnischen Kreuzungsplan für den Bahnübergang Posten 3...”
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18 - Im Rahmen der Leistungsphase 4 hat das aktualisierte Baugrundgutachten zu einer Änderung im bautechnischen Kreuzungsplan für den Bahnübergang Posten 3 geführt. Konkret wurde die Straßenbreite von ursprünglich 6,35 m auf 5,55 m reduziert. Diese Anpassung wurde durch den Verkehrsanlagenplaner (SWECO) in die Planunterlagen übernommen.
Der aktualisierte Kreuzungsplan wurde der Firma SIGNON zur Prüfung der technischen Umsetzbarkeit und LST-Plausibilität – insbesondere hinsichtlich der Positionierung von Schranken, Lichtzeichen und weiteren LST-Komponenten – übergeben. Zudem sind potenzielle Auswirkungen auf die bereits erstellten PT1-Unterlagen zu prüfen.
Da die Prüfung der bautechnischen Planung auf LST-Belange bereits im Rahmen der ursprünglichen Entwurfsplanung (am 30.03.2023) abgeschlossen wurde und nun aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erneut erforderlich ist, handelt es sich um eine nicht beauftragte, zusätzliche Leistung, die gesondert zu vergüten ist.
19 - Im Rahmen der Leistungsphase 4 haben sich aufgrund des aktualisierten Baugrundgutachtens sowie auf Wunsch der Stadt Wiesbaden Änderungen am bautechnischen Kreuzungsplan für den Bahnübergang Posten 4a ergeben. Der Kreuzungskilometer
wurde von km 8,055 auf den realen Wert km 8,058 angepasst. Darüber hinaus wurden beidseitig zwei Gehwege neu angeordnet.
Diese Änderungen wurden vom Verkehrsanlagenplaner (SWECO) eingearbeitet und der Firma SIGNON zur Prüfung aus Sicht der Leit- und Sicherungstechnik übergeben.
Die Prüfung umfasst die Bewertung der LST-Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der Standorte von Schranken, Lichtzeichen und sonstigen LST-Komponenten, sowie eine etwaige Anpassung der Planung. Zusätzlich sind die Auswirkungen auf die bereits erstellten PT1-Unterlagen zu analysieren.
Da die entsprechende LST-Prüfung im Rahmen der ursprünglichen Entwurfsplanung (am 30.03.2023) bereits abgeschlossen war und aufgrund der geänderten Randbedingungen nun erneut durchgeführt werden muss, handelt es sich um eine nicht beauftragte, zusätzliche Leistung, die separat zu vergüten ist.
20 - Im Zuge der Leistungsphase 4 mussten aufgrund des aktuellen Baugrundgutachtens sowie daraus resultierender Anpassungen an der Planung mehrere Änderungen am bautechnischen Kreuzungsplan für den Bahnübergang Posten 4 vorgenommen werden.
Konkret wurden die vorgeschalteten Lichtzeichen entfernt, Änderungen an den Verkehrsanlagen umgesetzt sowie die Kabeltiefbauplanung angepasst. Die überarbeiteten Planunterlagen wurden durch den Verkehrsanlagenplaner (SWECO) erstellt und der Firma SIGNON zur Prüfung aus LST-Sicht übermittelt. Die Prüfung beinhaltet die Bewertung der Plausibilität hinsichtlich der Standorte von Schranken, Lichtzeichen und weiteren LST-relevanten Elementen sowie eine mögliche Anpassung der Planung. Zudem sind die Auswirkungen auf die bestehenden PT1-Unterlagen zu untersuchen.
Da die Prüfung der bautechnischen Planung auf die Belange der Leit- und Sicherungstechnik bereits im Rahmen der ursprünglichen Entwurfsplanung (am 30.03.2023) erfolgt ist, handelt es sich bei der erneuten Prüfung um eine nicht beauftragte, zusätzliche Leistung, die gesondert zu vergüten ist.
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Quelle: OJS 2025/S 181-616999 (2025-09-19)
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“NT 06
Die Erstellung und Einbindung der Selektivitätsnachweise sowie die ergänzende Darstellung der jeweiligen Sicherungsgrößen in den Stromlaufplänen wurde...”
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NT 06
Die Erstellung und Einbindung der Selektivitätsnachweise sowie die ergänzende Darstellung der jeweiligen Sicherungsgrößen in den Stromlaufplänen wurde nachträglich durch DB Energie gefordert. Diese Angaben sind für die Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der Schutzkonzepte erforderlich, waren jedoch im beauftragten Leistungsumfang nicht vorgesehen.
Da die zugehörigen Stromlaufpläne bereits im Rahmen früherer Planungsschritte (z. B. Lph 3) erstellt wurden, ist eine aufwändige Nachbearbeitung notwendig. Die Erstellung solcher selektiven Schutzkonzepte fällt zudem in den Bereich der Ausführungsplanung (Lph 5), welche im Hauptvertrag nicht beauftragt wurde, jetzt jedoch als Teilleistung der Lph 3 im Zuge der VNB-Abstimmung anfällt.
Die Anforderung stellt somit eine nicht beauftragte, zusätzliche Leistung dar, die separat zu vergüten ist.
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Quelle: OJS 2025/S 185-631973 (2025-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“NT 27
Gemäß § 16 Besondere Vertragsbedingungen Abs. 16.3 sind Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen dem AG in analoger Form...”
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NT 27
Gemäß § 16 Besondere Vertragsbedingungen Abs. 16.3 sind Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen dem AG in analoger Form zweifach sortiert in Ordnern zu übergeben.
Diese Leistung wurde durch SIGNON mittels Erstellung und Versendung der AP PT1 Hochheim (Prüfplan und Abnahmeprüfplan) erbracht.
Die Erstellung und Versendung der drei zusätzlichen Papierexemplare (Planung in analoger Form) stellt eine kostenpflichtige und zusätzliche Leistung dar, die gemäß Architekten-/Ingenieurvertrag §9 Vergütung Abs. 9.6 zu vergüten ist.
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Quelle: OJS 2025/S 193-660960 (2025-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 10557
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“NT 28
Durch die Beauftragung der Siemens AG für die Errichtung des ESTW-Z Kostheim muss die bestellte Funktionalität der gestuften...”
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NT 28
Durch die Beauftragung der Siemens AG für die Errichtung des ESTW-Z Kostheim muss die bestellte Funktionalität der gestuften Geschwindigkeitssignalisierung Gleis 2 Bf Hochheim in Richtung Flörsheim aus der baufreigegebenen PT1 von dem AN planerisch entfernt werden, da die Siemens AG diese Funktionalität im ESTW SIMIS D nicht realisieren kann.
Im Ostkopf des Bahnhofs Hochheim musste zur Abwendung flurstückstechnischer Risiken durch die bauausführende Firma Kabeltiefbau die AP Kabeltiefbau kurzfristig angepasst werden, sodass die LST-Kabelanlage an den im Bereich Hochheim realisierten Kabeltiefbau anzupassen ist. Des Weiteren kann der in der baufreigegebenen AP PT1 ESTW-Z Kostheim, Bereich Hochheim geplante KS 891500 bauseitig nicht errichtet werden, sodass die LST-Kabelanlage dementsprechend vom AN anzupassen ist.
Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
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Quelle: OJS 2026/S 012-035313 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“29
Der Nachtrag betrifft zusätzliche planerische Leistungen zur nachträglichen Einarbeitung der zur IBN ESTW-Z Kostheim (10/2027) gültigen...”
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29
Der Nachtrag betrifft zusätzliche planerische Leistungen zur nachträglichen Einarbeitung der zur IBN ESTW-Z Kostheim (10/2027) gültigen Geschwindigkeitskonzeptionen (Geko’s) in die bereits in Bearbeitung befindliche AP PT1 ESTW-Z Kostheim, Bereich Kostheim. Erforderlich wurden diese Leistungen, da bis Ende 2025 widersprüchliche und nicht abschließend geklärte Geschwindigkeitsvorgaben vorlagen und die maßgeblichen Geko’s erst am 23.12.2025 zur Verfügung gestellt wurden. Zur Herstellung einer prüffähigen AP PT1 waren daher zusätzliche Leistungen notwendig, insbesondere die fachliche Analyse und Bewertung der neuen Geko’s, die Ableitung der Auswirkungen auf den bestehenden Planungsstand, die fachliche und CADtechnische
Überarbeitung der Unterlagen sowie eine erneute interne Qualitätsprüfung. Diese Leistungen waren in der bisherigen Beauftragung nicht berücksichtigt und sind als zusätzliche Leistungen auszuführen.
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Quelle: OJS 2026/S 024-081450 (2026-02-03)