Auftragsbekanntmachung (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 21FEI51255
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung Straßenüberführung” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Staffelbach - Ern SÜ km 6,716, Neubau PU km 7,314, Rückbau BÜ km 7,369, Str. 5102
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung Straßenüberführung
Neubau Personenunterführung
Rückbau Bahnübergang”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung Straßenüberführung
Neubau Personenunterführung
Rückbau Bahnübergang” Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2023-08-04 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Franz Kassecker GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz Kassecker GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 61786314-9cd5-41f2-b3fe-5a4bfbf17ff2
Postanschrift: Egerer Straße 36
Postleitzahl: 95652
Postort: Waldsassen
Region: Tirschenreuth🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 (9632) 501 0📞
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Für den Bereich Straßenbau wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Dies waren eine Stützmauer als Abfang für den Flurbereinigungsweg entlang der...”
Text
Für den Bereich Straßenbau wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Dies waren eine Stützmauer als Abfang für den Flurbereinigungsweg entlang der nordöstlichen Rampe der SÜ, sowie die Planung für die Entwässerung des Ersatzweges und des Rückbaus des vorhandenen Brunnens.
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Quelle: OJS 2024/S 044-129536 (2024-02-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Für die Herstellung der 50Hz Anlagen werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierzu zählen die EVU und Unterverteilung, Kabel und Leitungen...”
Text
Für die Herstellung der 50Hz Anlagen werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierzu zählen die EVU und Unterverteilung, Kabel und Leitungen verschiedener Querschnitte und Arten, sowie der geänderte Anschlusspunkt im Technikraum.
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Quelle: OJS 2024/S 044-129669 (2024-02-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“29 - Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der...”
Text
29 - Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der Umschaltung dieser Kabel gezogen werden. Dies führte zu Verzögerungen. Darüber hinaus hat sich im laufe der Bauausführung ergeben, dass die Entwässerungsplanung des Ersatzweges überarbeitet werden muss. Die Anpassungen sind erforderlich, um das Straßenplanum vor dem Aufweichen zu schützen. Des weiteren muss der Tiefpunkt im Bereich der Personenunterführung entwässert werden, um eine Überflutung zu verhindern. Für diese Anpassungen mussten die Planungen erstellt und die Genehmigungen bei den Betroffenen Behörden und Anwohnern eingeholt werden. Da die Baufirma die Arbeiten aus Kapazitätsgründen im Herbst 2023 nicht mehr aufnehmen konnte, mussten diese auf das Frühjahr 2024 verschoben werden. Für Arbeiten außerhalb vertraglicher Laufzeit im Bereich Straßenbau werden Preisanpassungen geltend gemacht
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Quelle: OJS 2024/S 068-200630 (2024-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21 - Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der...”
Text
21 - Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der Umschaltung dieser Kabel gezogen werden. Hierfür musste nachträglich eine Planung angefertigt und eine Firma gebunden werden. Darüber hinaus hat sich im laufe der Bauausführung ergeben, dass die Entwässerungsplanung des Ersatzweges überarbeitet werden muss. Die Anpassungen sind erforderlich, um das Straßenplanum vor dem Aufweichen zu schützen. Des weiteren muss der Tiefpunkt im Bereich der Personenunterführung entwässert werden, um eine Überflutung zu verhindern.Der Brunnen im Bereich des Aussiedlerhofes Klarmann liegt entgegen der EP im Baufeld und muss folglich zurückgebaut werden. Für diese Anpassungen mussten die Planungen erstellt und die Genehmigungen bei den Betroffenen Behörden und Anwohnern eingeholt werden. Da die Baufirma die Arbeiten aus Kapazitätsgründen im Herbst 2023 nicht mehr aufnehmen konnte, mussten diese auf das Frühjahr 2024 verschoben werden. Für Arbeiten außerhalb vertraglicher Laufzeit im Bereich Erdbau werden Preisanpassungen geltend gemacht
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Quelle: OJS 2024/S 068-201637 (2024-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“31- Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der...”
Text
31- Entgegen der Bestandspläne verliefen LST Kabel erdverlegt und nicht im Bestandstrog. Die darüber wachsenden Wurzelstöcke konnten erst nach der Umschaltung dieser Kabel gezogen werden. Dies führte zu Verzögerungen. Darüber hinaus hat sich im laufe der Bauausführung ergeben, dass die Entwässerungsplanung des Ersatzweges überarbeitet werden muss. Die Anpassungen sind erforderlich, um das Straßenplanum vor dem Aufweichen zu schützen. Des weiteren muss der Tiefpunkt im Bereich der Personenunterführung entwässert werden, um eine Überflutung zu verhindern.
Für diese Anpassungen mussten die Planungen erstellt und die Genehmigungen bei den Betroffenen Behörden und Anwohnern eingeholt werden. Da die Baufirma die Arbeiten aus Kapazitätsgründen im Herbst 2023 nicht mehr aufnehmen konnte, mussten diese auf das Frühjahr 2024 verschoben werden. Für Arbeiten außerhalb vertraglicher Laufzeit im Bereich Straßenbau werden Preisanpassungen geltend gemacht.
Nach dieser ersten Änderung hat sich aufgrund der Verschiebung eine Überschneidung mit einem Parallelprojekt ergeben. Diese hat dafür gesorgt, dass der Straßenbau in 2024 nicht abgeschlossen werden konnte und folglich auf 2025 verschoben werden musste.
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Quelle: OJS 2025/S 035-112938 (2025-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“2- Aufgrund der Verschiebung des Straßenbaus in 2025 muss auch der Vertrag mit der Bauüberwachung für einen reibungslosen Ablauf fortgeschrieben werden....”
Text
2- Aufgrund der Verschiebung des Straßenbaus in 2025 muss auch der Vertrag mit der Bauüberwachung für einen reibungslosen Ablauf fortgeschrieben werden. Dies wird mit diesem Nachtrag angezeigt.
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Quelle: OJS 2025/S 061-198000 (2025-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-30) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT33: Eine nicht komplett gebaute Entwässerungsleitung im Straßenbereich muss im Zuge der Restleistungen Neubau Ersatzweg fertiggestellt werden. Hierzu ist...”
Text
NT33: Eine nicht komplett gebaute Entwässerungsleitung im Straßenbereich muss im Zuge der Restleistungen Neubau Ersatzweg fertiggestellt werden. Hierzu ist auch die Absicherung der bereits gebauten Bahnsteigböschung nötig. //
NT34: Aufgrund einer im Baufeld liegenden Telekomleitung sind zusätzliche Arbeiten nötig. Dieses Telekomkabel muss erst komplett frei- und anschließend umverlegt werden. Erst dann können die Arbeiten an der Entwässerung, der Straße und dem Sickerbeckenbau weitergeführt werden.
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Quelle: OJS 2025/S 085-284756 (2025-04-30)