EU-P 0215-21BV1 Entkernung und Schadstoffsanierung, B-001568 Sanierung Bürogebäude Geb. 201

Fraport AG

Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main
(Baujahr 1972):
Weitestgehende Entkernung des Gebäudes (2. BA) mit sieben Obergeschossen, Teilentkernung in 2 Untergeschossen und 1 Dachgeschoss, sowie Schadstoffsanierung.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-07 Auftragsbekanntmachung
2022-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-P 0215-21BV1
Kurze Beschreibung:
Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main (Baujahr 1972): Weitestgehende Entkernung des Gebäudes (2. BA) mit sieben Obergeschossen, Teilentkernung in 2 Untergeschossen und 1 Dachgeschoss, sowie Schadstoffsanierung. Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021 Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-25217 📞
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 092-239668
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis: Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen. Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main
(Baujahr 1972):
Weitestgehende Entkernung des Gebäudes (2. BA) mit sieben Obergeschossen, Teilentkernung in 2 Untergeschossen und 1 Dachgeschoss, sowie Schadstoffsanierung.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022.
Die Fraport AG beabsichtigt eine umfassende Sanierung des Bürogebäudes 201 (Bestandteil des Terminal 1) aus dem Baujahr 1972.
— Baukörper: 249 m lang, 22 m breit,
— BGF: ca. 41 000 m
— Kubatur: ca. 174 500 m
— sieben oberirdisch liegende Geschosse (E01-E07) – weitestgehend als Büros genutzt,
— verschiedene Sondernutzungen,
— Technikzentralen in Untergeschossen (EU1 + EU2) und Dachgeschoss (E08).
Neben der Ausbildung von Brandbekämpfungsabschnitten (BBAs) und Nutzungseinheiten umfasst die Sanierung den kompletten Austausch der Gebäudetechnik, aller Anlagengruppen sowie den Austausch der Fassade. Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt und erfolgt bei laufendem Betrieb des Flughafenareals. Zu Beginn der Maßnahme befinden sich Teilbereiche in der Projektfläche in Betrieb (max. 6 Monate). Inhalt des Vergabeverfahrens ist ausschließlich der 2. BA.
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Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Entkernung (2. BA):
— Schutzmaßnahmen: ca. 7 500 m
— Bodenbeläge (textil, elastisch): ca. 11 500 m
— Wand- und Bodenbeläge (keramisch, Naturstein, Betonwerkstein): ca. 5 200 m
— Verbundestrich: ca. 4 000 m
— Abhangdecken (Mineralfaser, Metallkassetten, Metallpaneele, Gipskarton): ca. 15 000 m
— Systemwände (Metall, Rohrrahmen, GK): ca. 7 000 m
— MW-Wände: ca, 600 m
— Metallfassade (E08): ca. 1 000 m
— Rohrleitungen (Wasser, Abwasser, Heizung/Kälte, Lüftung, Sprinkler): ca. 45 000 m
— Elektrokabel: ca. 520 000 m, Installationskanäle und -rinnen: ca. 55 000 m,
— Lüftungskanäle: ca. 9 000 m
— Stahl-UK: ca. 20 000 kg,
— Sanitärobjekte: ca. 350 St.,
— Stahltüren/-zargen: ca. 150 St.,
— Geräte, Schaltschränke: ca. 1 000 St.,
— Brandschutzklappen: ca. 300 St.,
— Brandschotts: ca. 1 700 St.,
— Brandmelder: ca. 1 900 St.,
— Diverse Sicherungsmaßnahmen, und Demontagen von Wand- und Fassadenanschlüssen, Aus- und Einbauten, etc.
Schadstoffsanierung (2. BA):
— Asbest (Faserzementplatten, -rohre, Lüftungskanäle): ca. 2 000 lfm,
— KMF (Rohrdämmungen): ca. 43 000 lfm,
— KMF (Wand- und Deckendämmung): 36 000 m
— PAK (Dachabdichtung): ca. 3 400 m
Diverse weitere Schadstoffe in Anstrichen, Leuchtmitteln, etc.
Dauer: 11 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
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Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung“, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
O in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
O in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
O dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
O dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
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Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
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Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 092-239668 (2021-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main (Baujahr 1972): Weitestgehende Entkernung des Gebäudes (2. BA) mit sieben Obergeschossen, Teilentkernung in 2 Untergeschossen und 1 Dachgeschoss, sowie Schadstoffsanierung. Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021 Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022
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Gesamtwert des Auftrags: 1 853 418 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-302633
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 092-239668
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis: Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen. Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022
- Baukörper: 249m lang, 22m breit
- BGF: ca. 41.000 m²
- Kubatur: ca. 174.500 m³ (2. BA: ca. 85.000 m³)
- sieben oberirdisch liegende Geschosse (E01-E07) - weitestgehend als Büros genutzt
- verschiedene Sondernutzungen
- Technikzentralen in Untergeschossen (EU1 + EU2) und Dachgeschoss (E08)
Schutzmaßnahmen: ca. 7.500 m²
Bodenbeläge (textil, elastisch): ca. 11.500m²
Wand- und Bodenbeläge (keramisch, Naturstein, Betonwerkstein): ca. 5.200 m²
Verbundestrich: ca. 4.000 m², Dachbelag: ca. 3.500 m²
Abhangdecken (Mineralfaser, Metallkassetten, Metallpaneele, Gipskarton): ca. 15.000 m²
Systemwände (Metall, Rohrrahmen, GK): ca. 7.000 m²
MW-Wände: ca, 600 m³
Metallfassade (E08): ca. 1.000m²
Rohrleitungen (Wasser, Abwasser, Heizung/Kälte, Lüftung, Sprinkler): ca. 45.000 m²
Elektrokabel: ca. 520.000 m, Installationskanäle und -rinnen: ca. 55.000 m
Lüftungskanäle: ca. 9.000 m²
Stahl-UK: ca. 20.000 kg
Sanitärobjekte: ca. 350 Stk., Stahltüren/-zargen: ca. 150 Stk.
Geräte, Schaltschränke: ca. 1.000 Stk.
Brandschutzklappen: ca. 300 Stk., Brandschotts: ca. 1.700 Stk., Brandmelder: ca. 1.900 Stk.
diverse Sicherungsmaßnahmen, und Demontagen von Wand- und Fassadenanschlüssen, Aus- und Einbauten, etc.
Asbest (Faserzementplatten, -rohre, Lüftungskanäle): ca. 2000 lfm
KMF (Rohrdämmungen): ca. 43.000 lfm
KMF (Wand- und Deckendämmung): 36.000 m²
PAK (Dachabdichtung): ca. 3.400 m²
diverse weitere Schadstoffe in Anstrichen, Leuchtmitteln, etc.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-30 📅
Name: Maintec GmbH
Postanschrift: Neue Mainzer Straße 66-68
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 853 418 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 107-302633 (2022-05-30)