Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung 2 verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkartenleser
Referenznummer: 21FEA50760
Kurze Beschreibung:
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung 2 verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung 2 verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkartenleser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Chipkartenleser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck- und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Heute werden für die Funktionen Druck und Zahlung 2 verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden.
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck- und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Heute werden für die Funktionen Druck und Zahlung 2 verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden.
An Bord der Züge des DB Fernverkehrs erfolgt gastronomischer Verkauf durch die Bordgastronomen oder die Zugbegleiter, sowie der Verkauf von Tickets / Fahrpreisnacherhebungen nur durch die Zugbegleiter.
Derzeit sind lediglich die Bordgastronomen in der Lage, elektronische Zahlungen bei Gastronomieverkauf entgegenzunehmen, da nur sie mit entsprechenden Peripheriegeräten ausgestattet sind. Die Zugbegleiter können bisher nur Barverkäufe tätigen. Zukünftig sollen alle Mitarbeiter unbare Zahlungen durchführen zu können. Alle Mitarbeiter sollen dafür mit einem Kombigerät (Druck und Kartenzahlung) ausgestattet werden, welches Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Derzeit sind lediglich die Bordgastronomen in der Lage, elektronische Zahlungen bei Gastronomieverkauf entgegenzunehmen, da nur sie mit entsprechenden Peripheriegeräten ausgestattet sind. Die Zugbegleiter können bisher nur Barverkäufe tätigen. Zukünftig sollen alle Mitarbeiter unbare Zahlungen durchführen zu können. Alle Mitarbeiter sollen dafür mit einem Kombigerät (Druck und Kartenzahlung) ausgestattet werden, welches Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Ausgeschrieben werden (Zahlungs-)Terminals, bestehend aus Hardware inklusive aller zum Betrieb benötigten Firmware / Software, erforderliche Lizenzen und Ersatzakkus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst außerdem die Erbringung von Serviceleistungen wie z. B. Instandsetzung, bzw. Reparatur.
Ausgeschrieben werden (Zahlungs-)Terminals, bestehend aus Hardware inklusive aller zum Betrieb benötigten Firmware / Software, erforderliche Lizenzen und Ersatzakkus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst außerdem die Erbringung von Serviceleistungen wie z. B. Instandsetzung, bzw. Reparatur.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beschaffung im Rahmen eines Kauf- oder Mietmodells abzubilden. Dabei ist initial für die beiden Varianten Kauf und Miete jeweils ein Angebot auf das jeweilige Preisblatt einzureichen.
Der Auftraggeber wird rechtzeitig vor Durchführung der finalen Preisverhandlung eine der beiden Varianten festlegen.
Dauer: 96 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1) Erklärungen:
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention.
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9. Erklärung zu §§122-124 GWB.
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens.
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen.
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen.
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn.
15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
16. Erklärung über Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person.
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate.
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
19. Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20 und 21 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20 und 21 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments "Lieferantenselbstauskunft “
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
21. Angabe zum durchschnittlichen Jahresumsatz mit Zahlungsterminals der letzten 3 Jahre. Dieser Umsatz muss pro Jahr im Durchschnitt mindestens 300 000 EUR betragen.
Mindeststandards:
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 22-24 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 22-24 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
22. Angaben zu 3 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten, aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 6 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen und mit einem Auftragsvolumen von je mindestens 1 000 eingesetzten Geräten pro Projekt durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
22. Angaben zu 3 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten, aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 6 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen und mit einem Auftragsvolumen von je mindestens 1 000 eingesetzten Geräten pro Projekt durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit dessen Telefonnummer und eMail-Adresse; sollte dies (in Teilen) aus Vertraulichkeitsgründen nicht möglich sein muss mindestens die Branche genannt werden,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit dessen Telefonnummer und eMail-Adresse; sollte dies (in Teilen) aus Vertraulichkeitsgründen nicht möglich sein muss mindestens die Branche genannt werden,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Management Summary) und Angaben zur Projektgröße,
— Zeitraum und Dauer der Leistungserbringung.
Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen pro Referenz auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
23. Der Bewerber verfügt über ein PCI Zertifikat (Payment Card Industry Data Security Standard, mindestens PCI 4) und weist dieses mittels Kopie nach,
24. Der Bewerber legt ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle über ein eingeführtes Qualitätsmanagement-System (QMS) gemäß ISO 9001:2008 oder neuer vor.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 060-152760 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen(z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen(z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck- und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Heute werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden.
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck- und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Heute werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden.
Ausgeschrieben werden (Zahlungs-)Terminals, bestehend aus Hardware inklusive aller zum Betrieb benötigten Firmware / Software, erforderliche Lizenzen und Ersatzakkus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst außerdem die Erbringung von Serviceleistungen wie z.B. Instandsetzung, bzw. Reparatur.
Ausgeschrieben werden (Zahlungs-)Terminals, bestehend aus Hardware inklusive aller zum Betrieb benötigten Firmware / Software, erforderliche Lizenzen und Ersatzakkus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst außerdem die Erbringung von Serviceleistungen wie z.B. Instandsetzung, bzw. Reparatur.
Referenz Zusätzliche Informationen
Einstellung des Verfahrens, da kein wertbares Angebot eingegangen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.