Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben:
– Übernahme von PPK-Mengen aus der behältergestützten Sammlung und von Containerstandorten an der Umschlagstelle Dußlingen („kommunale“ Menge und ggf. auch Verkaufsverpackungen aus PPK);
– Übernahme von Altpapiermengen aus Vereinssammlungen;
– Verwertung des an der Umschlagstelle Dußlingen übergebenen PPK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-483314
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 186-483314 (2021-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben:”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2021/S 255-675887 (2021-12-28)