Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS) ist zuständig für die Entsorgung der im Rhein-Sieg-Kreis angefallenen und ihr überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle = gemischte Siedlungsabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01).
Die Gesamtleistung der Übernahme, Transport und Entsorgung dieser Abfälle wird in 2 Losen (mit gleichen Mengen) ausgeschrieben. Die genutzte (Erst-)Behandlungsanlage bzw. Entsorgungsanlage muss in NRW liegen (vgl. Abfallwirtschaftsplan NRW).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 335.224
Kurze Beschreibung:
“Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS) ist zuständig für die Entsorgung der im Rhein-Sieg-Kreis angefallenen und ihr überlassenen Abfälle zur...”
Kurze Beschreibung
Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS) ist zuständig für die Entsorgung der im Rhein-Sieg-Kreis angefallenen und ihr überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle = gemischte Siedlungsabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-216549
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 084-216549 (2021-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Beim Wert des Auftrags/Loses und beim Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sind lediglich fiktive Platzhalter angegeben, da es sich um berechtigte...”
Beim Wert des Auftrags/Loses und beim Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sind lediglich fiktive Platzhalter angegeben, da es sich um berechtigte Geschäftsinteressen des Unternehmens handelt (gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3. VgV).
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Quelle: OJS 2021/S 144-383531 (2021-07-23)