Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 4);
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5);
- Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott (Mischschrott).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: ÖA-2021-002
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-476425
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 183-476425 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wurde in drei Losen ausgeschrieben:”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2021/S 250-663027 (2021-12-20)