Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-WRRL – Monitoring Nährstoffe, Probenahme an Grundwassermessstellen im Land
VB-21-157”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands...”
Kurze Beschreibung
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordwest Brandenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 01
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin🏙️
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Ort der Leistung: Havelland🏙️
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Ort der Leistung: Spree-Neiße🏙️
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Land Brandenburg
Es sind insgesamt 468 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Das Projekt ist...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Land Brandenburg
Es sind insgesamt 468 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen in 4 Lose aufgeteilt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Bestimmungsgrenze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in der Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordost Brandenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 02
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg naturnahe Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Südwest Brandenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 03
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Südost Brandenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 04
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu erbringen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Vorlage der der Zertifizierungsurkunde Unternehmen + aller Probennehmer (ja/nein),
2. Vorlage der Akkreditierungsurkunde des Labors (ja/nein),
3....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage der der Zertifizierungsurkunde Unternehmen + aller Probennehmer (ja/nein),
2. Vorlage der Akkreditierungsurkunde des Labors (ja/nein),
3. Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von 3 aktuellen Probennahme Protokollen aus den letzten 3 Jahren,
4. Nachweis zu durchgeführten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen mittels 2 Referenzen aus 2018-2020.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0AP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Potsdam
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 109-287174 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-WRRL - Monitoring Nährstoffe, Probenahme an Grundwassermessstellen im Land
VB-21-157”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 472 461 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 109-287174
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VB-21-157
Los-Identifikationsnummer: Los 1 und 3
Titel: Monitoring Nährstoffe, Probenahme an Grundwassermessstellen im Land
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Labor für Wasser und Umwelt GmbH
Postanschrift: Berliner Straße 13
Postort: Bad Liebenwerda
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
URL: http://lwu-lib.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221029.28 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SGS Analytics Germany GmbH
Postanschrift: Gubener Str. 39
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Region: Augsburg, Landkreis🏙️
URL: http://www.sgsgroup.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 181332.20 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH
Postanschrift: Goldtschmidtstraße 5
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21073
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.gba-laborgruppe.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 159866.50 💰
“Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert...”
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RAL6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 166-435378 (2021-08-24)