Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht. Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: VB-21-157
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0AP
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0AP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 4. Mai 2017). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden vom LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Nordwest Brandenburg
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Dauer: 10 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in der Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)
Bezeichnung des Loses: Nordost Brandenburg
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zu allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg naturnahe Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)
Bezeichnung des Loses: Südwest Brandenburg
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich vorliegend um ein Gebietslos, weshalb es keine abweichenden Angaben zur allgemeinen Beschaffungsbeschreibung gibt.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan)
Bezeichnung des Loses: Südost Brandenburg
Losnummer: 04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg
Es sind insgesamt 468 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Das Projekt ist entsprechend der geografischen Lage der Grundwassermessstellen in 4 Lose aufgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage der der Zertifizierungsurkunde Unternehmen + aller Probennehmer (ja/nein),
2. Vorlage der Akkreditierungsurkunde des Labors (ja/nein),
3. Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme (hydraulisches Kriterium, Beschaffenheitskriterium) in Form von 3 aktuellen Probennahme Protokollen aus den letzten 3 Jahren,
4. Nachweis zu durchgeführten Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen mittels 2 Referenzen aus 2018-2020.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Bestimmungsgrenze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0AP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Potsdam
Quelle: OJS 2021/S 109-287174 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 472 461 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RAL6
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV: Für etwaige zusätzlichen Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Name: Labor für Wasser und Umwelt GmbH
Postanschrift: Berliner Straße 13
Postort: Bad Liebenwerda
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland 🇩🇪 Elbe-Elster
🏙️
Internetadresse: http://lwu-lib.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 221029.28 EUR 💰
Name: SGS Analytics Germany GmbH
Postanschrift: Gubener Str. 39
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land: Augsburg, Landkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.sgsgroup.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 181332.20 EUR 💰
Name: GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH
Postanschrift: Goldtschmidtstraße 5
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21073
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://www.gba-laborgruppe.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 159866.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RAL6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.