Im Stadtteil Esslingen-Zell soll am Platz der bisherigen Grundschule ein Neubau einer Ganztages-Grundschule mit Einfeld-Turnhalle entstehen.
Der zu schließende Vertrag soll die Planung und schlüsselfertige Errichtung des Schulgebäudes mit Turnhalle (ohne Außenanlagen) zum Gegenstand haben. Der sogenannte Generalübernehmer soll dabei die notwendigen Projektmanagement- sowie die noch erforderlichen vollständigen Planungs-, Fachplanungs- und Bauleistungen und optional die Wartungsleistungen für ausgewählte Gewerke während der Gewährleistungsfrist übernehmen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten die Grundschule auf Grundlage des vorliegenden „Amtsentwurfs“ planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und zu errichten.
Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch die Stadt Esslingen Haushaltsmittel von höchstens 12,0 Mio. EUR (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des in diesem Ausschreibungsverfahrens vorzunehmenden Optimierungsprozesses („Design to Cost-Prozesses“) gewährleistet werden, dass die benannte Haushaltsmittelobergrenze Beachtung findet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Das Vergabeverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens „Planen und Bauen“ durchgeführt. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und den beabsichtigten Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nutzer soll zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 erfolgen.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: GZM2
Kurze Beschreibung:
“Im Stadtteil Esslingen-Zell soll am Platz der bisherigen Grundschule ein Neubau einer Ganztages-Grundschule mit Einfeld-Turnhalle entstehen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Grundschulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-27 📅
Datum des Beginns: 2021-12-13 📅
Datum des Endes: 2023-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 018-040529
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 018-040529 (2021-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 11260504.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetzfür öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetzfür öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinenMindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 248-655402 (2021-12-17)