Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES) Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees. Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten. Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR. Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 008/2021
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES)
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den planerischen Erfordernissen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Das in Ziffer II.2.7) genannte Datum ist das voraussichtliche Datum.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES)
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Gegenstand der Beschaffung sind Ingenieurleistungen (§ 55 HOAI) der Leistungsphasen (LPH) 1-9 im Bereich der Elektroplanung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den planerischen Erfordernissen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Das in Ziffer II.2.7) genannte Datum ist das voraussichtliche Datum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jacob-Ellrod-Schule Gefrees
Theodor-Heuss-Straße 8
95482 Gefrees
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bewerber müssen über mindestens 2 Berufsträger verfügen, welche die Bezeichnung Beratender Ingenieur gemäß Art. 1 Abs. 2 BauKaG führen dürfen. (Nachweis: Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherung über je 1 Mio. EUR für Personen- und Vermögensschäden (Nachweis: Versicherungsbescheinigung oder Deckungszusage für den Beauftragungsfall),
— Bestätigung, dass der Bewerber keine Ausführungs- und Lieferinteressen hat oder beachten muss, die in Widerspruch zu seiner Unabhängigkeit als Sachwalter des Auftraggebers stehen können.
— Erklärung über Unteraufträge und Eignungsleihe, gegebenenfalls Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens,
— Anzahl Berufsträger: mind. 2 beratende Ingenieure i. S. v. Art. 1 Abs. 2 Baukammerngesetz (Nachweis durch Eigenerklärung),
— Der Projektverantwortliche muss über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügen (Nachweis: Eigenerklärung durch tabellarischen Lebenslauf),
— 3 Referenzen über die Planung von Gebäuden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen (Nachweis durch Eigenerklärung auf einer DIN-A4-Seite mit Darstellungen in Text und Bild, keine weitere Formatvorgabe):
—— kurze Projektbeschreibung,
—— fertiggestellt in den letzten 10 Kalenderjahren,
—— mindestens LPH 3-8 HOAI erbracht,
—— Mindestgröße erreicht durch eine der folgenden Voraussetzungen.
— anrechenbare Kosten der KG 400 mindestens 600 000 EUR brutto oder
— zu planende Bruttogeschossfläche mindestens 2 000 qm.
—— mindestens einmal müssen die Referenzen die folgenden zusätzlichen Kriterien erfüllen, wobei dies durch eine einzelne Referenz oder mehrere unterschiedliche Referenzen geschehen kann:
— Schule,
— Arbeiten im Bestand mit baulicher Erweiterung,
— Generalsanierung,
— Anwendung von Vergaberecht bei Vergabe der Bauaufträge.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Bewerber müssen über mindestens 2 Berufsträger verfügen, welche die Bezeichnung Beratender Ingenieur gemäß Art. 1 Abs. 2 BauKaG führen dürfen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vertragsentwurf (siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Um die Zahl geeigneter Bewerber zu begrenzen, werden die zur Eignung vorgelegten Referenzen einer weiteren Wertung nach folgenden Auswahlkriterien in einer Gesamtschau unterzogen. Diese Auswahlkriterien spiegeln Aspekte wider, die dem Auftraggeber in Hinblick auf die zu erbringende Planungsleistung besonders wichtig sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die Zahl geeigneter Bewerber zu begrenzen, werden die zur Eignung vorgelegten Referenzen einer weiteren Wertung nach folgenden Auswahlkriterien in einer Gesamtschau unterzogen. Diese Auswahlkriterien spiegeln Aspekte wider, die dem Auftraggeber in Hinblick auf die zu erbringende Planungsleistung besonders wichtig sind.
Die Bewerber sind daher im Rahmen der Einreichung ihrer Referenzen gehalten, zu den nachfolgenden Auswahlkriterien entsprechende Angabe in ihren Referenzen zu machen (der Auftraggeber behält sich vor, nur diese Angaben zu werten):
— Kann der Bewerber mehr als eine Referenz vorlegen, die eines der Merkmale:
—— Schule,
—— Arbeiten im Bestand mit baulicher Erweiterung,
—— Generalsanierung,
—— Anwendung von Vergaberecht bei Vergabe der Bauaufträge erfüllt?
— Wurden innovative energetische Aspekte umgesetzt?
— Wurde mit Schwachpunkten des Bestandsgebäudes aus elektroplanerischer Sicht und aus Nutzersicht sinnvoll umgegangen?
— Wurde das geplante Budget eingehalten? Falls nein, lagen die Gründe außerhalb der Verantwortung des Bewerbers?
— Wurde die geplante Bauzeit eingehalten? Falls nein, lagen die Gründe außerhalb der Verantwortung des Bewerbers?
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 092-238786 (2021-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES)
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es drei Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es drei Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Gesamtwert des Auftrags: 221258.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es drei Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es drei Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jacob-Ellrod-Schule Gefrees Theodor-Heuss-Straße 8 95482 Gefrees
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-03 📅
Name: UNI-TEC Projekt GmbH
Postanschrift: Sachsenstraße 8
Postort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info-team1@utp-gmbh.de📧
Land: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 221258.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.