Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EVSE – Bauleistung – Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckung
316/21
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen für Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude und Bohrlochabdeckungen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Realisierung der der Baumaßnahme
„Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckungen (Los 1)“
Wird ein offenes Verfahren gemäß § 14...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Realisierung der der Baumaßnahme
„Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckungen (Los 1)“
Wird ein offenes Verfahren gemäß § 14 SektVO durchgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-19 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß VHB 124 sind zu erbringen.
Bedingungen für die Teilnahme
Der Bieter muss einen mittleren Jahresumsatz von min. 3 Mio-EUR aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß 124 VHB sind zu erbringen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Der Auftragnehmer muss 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vorweisen.
2. Min. 1 der Referenzen muss sich auf den Bau von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Der Auftragnehmer muss 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vorweisen.
2. Min. 1 der Referenzen muss sich auf den Bau von technischen Gebäuden für Industrieanlagen oder vergleichbare Anlagen beziehe.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-23
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-02
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch auf der Vergabeplattform
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFERYWU
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 121-321523 (2021-06-22)
Ergänzende Angaben (2021-07-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 121-321523
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-07-23 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2021-08-04 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 144-384050 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EVSE - Bauleistung -Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckung
316/21
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen für Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude und Bohrlochabdeckungen” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Realisierung der der Baumaßnahme
"Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckungen (Los 1)"
wird ein offenes Verfahren gemäß § 14...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Realisierung der der Baumaßnahme
"Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckungen (Los 1)"
wird ein offenes Verfahren gemäß § 14 SektVO durchgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 121-321523
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 316/21
Titel: Bauleistung -Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-08 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFER0UQ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
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Quelle: OJS 2021/S 201-525663 (2021-10-11)