Externe Unterstützung (Beratung) für
(1) die Weiterentwicklung und Operationalisierung der Abwicklungsplanung für alle Institute mit positiven Public Interest Assessment sowie
(2) die Weiterentwicklung von Abwicklungsstrategien für Finanzholdinggesellschaften mit regulierten Tochterunternehmen, die kritische Funktionen ausüben
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Unterstützung Operationalisierung Abwicklungsplanung
2021-0527-000
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Externe Unterstützung (Beratung) für
(1) die Weiterentwicklung und Operationalisierung der Abwicklungsplanung für alle Institute mit positiven Public...”
Kurze Beschreibung
Externe Unterstützung (Beratung) für
(1) die Weiterentwicklung und Operationalisierung der Abwicklungsplanung für alle Institute mit positiven Public Interest Assessment sowie
(2) die Weiterentwicklung von Abwicklungsstrategien für Finanzholdinggesellschaften mit regulierten Tochterunternehmen, die kritische Funktionen ausüben
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 375 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main Externe Unterstützung (Beratung)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Externe Unterstützung (Beratungsleistung) bei der institutsspezifischen Operationalisierung der Abwicklungsplanung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 375 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-10 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind Referenzen vorzulegen, und zwar
(1) mindestens zwei Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit der Ausgliederung/Abspaltung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind Referenzen vorzulegen, und zwar
(1) mindestens zwei Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit der Ausgliederung/Abspaltung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rechten von Instituten (davon mindestens eine unter deutschem Recht) und/oder im Zusammenhang mit der Ausgliederung/Separierung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechten im Zusammenhang mit der Errichtung von Brückeninstituten und/oder Vermögensverwaltungsgesellschaften (in Form von Zweckgesellschaften inkl. Abwicklungsanstalten),
(2) mindestens zwei wesentliche Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre im Bereich der Abwicklungsplanung gemäß BRRD bei europäischen Großbanken.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der...”
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt "Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GREUD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bafin.de📧
URL: www.bafin.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 181-470075 (2021-09-14)
Ergänzende Angaben (2021-09-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 181-470075
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Rechtsbehelfsbelehrung
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende...”
Text
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: +49 (0) 228 4108-3580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Quelle: OJS 2021/S 183-477108 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-22) Objekt Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 181-470075
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-0527-000
Titel: Externe Unterstützung Operationalisierung Abwicklungsplanung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der...”
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt "Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRFG1
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Quelle: OJS 2021/S 230-605582 (2021-11-22)