Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach
2021-I-020”
Titel
Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach
2021-I-020
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Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mönchengladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Joint Headquarter (JHQ) Rheindahlen war Stützpunkt der britischen Streitkräfte im Mönchengladbacher Stadtbezirk West. Es bildete einen eigenen Stadtteil...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Joint Headquarter (JHQ) Rheindahlen war Stützpunkt der britischen Streitkräfte im Mönchengladbacher Stadtbezirk West. Es bildete einen eigenen Stadtteil mit ca. 5 800 Einwohnern und ca. 2 000 Gebäuden, einschließlich Schulen, Kirchen, Theater, Sportplätzen und Einkaufszentrum, und war damit Wohn- und Verwaltungsstandort der britischen Streitkräfte. Eine militärische Nutzung fand auf diesem Gebiet nicht statt.
Der Abzug der britischen Streitkräfte endete 2013. Ende 2013 wurde das JHQ Rheindahlen abgesperrt und offiziell an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sichert seit diesem Zeitpunkt die Liegenschaft.
Nun soll der Abbruch großer Teile der Gesamtanlage erfolgen.
In einem vorgezogenen Testabriss wurden bereits 4 Einzelobjekte von jeweils typischen Gebäudeklassen der Wohnbebauung abgebrochen. Die Sondergebäude wurden auf Schadstoffe untersucht und tabellarisch erfasst. Die Erfassung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ab voraussichtlich August 2021 sollen sämtliche Gebäude sowie das Wegenetz aus Beton und Asphalt (ohne Rückbau der unterirdischen Infrastruktur) im 2. Bauabschnitt der Liegenschaft abgebrochen werden (siehe Übersichts- bzw. Flurkarte). Es handelt sich dabei um insgesamt 202 Gebäude unterschiedlicher Funktionsnutzung mit ca. 400 000 m BRI sowie um eine ehemalige Tankstelle.
Parallel zum Abbruch im 2. Bauabschnitt erfolgt der Abbruch im 1. Bauabschnitt. Dieser Abbruch wird durch einen bereits beauftragten Fachgutachter begleitet.
Die Dauer der Abbrucharbeiten und der Abfuhr sämtlicher Abbruchmassen ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beauftragung des Abbruchunternehmens festgelegt.
Die Abbruch- und Abfuhrarbeiten sind fachgutachterlich eng zu begleiten und die zugehörige Deklarationsanalytik zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
3. Zertifikat Konzepterstellung nach BGR 128, Gestellung Koordinator nach BGR 128 - Zertifikat nach BGR 128 in Kopie, nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
4. Zertifikat TRGS 519 - Zertifikat nach TRGS 519 in Kopie, nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
5. Zertifikat TRGS 524 - Zertifikat nach TRGS 524 für in Kopie, nicht älter als sechs Monate (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
6. Zertifikat TRGS 521 - Zertifikat nach TRGS 521 in Kopie, nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
7. Zertifikat Probennahme LAGA PN 98 - Zertifikat nach LAGA PN 98 in Kopie, nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
“Zu Eignungskriterium 8: Deckungssummen mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. 2-fach maximiert.”
Zu Eignungskriterium 8: Deckungssummen mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. 2-fach maximiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 9. Unternehmensreferenzen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 9: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen anzugeben über Fachgutachterliche Tätigkeiten, die mit der gegenständlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 9: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen anzugeben über Fachgutachterliche Tätigkeiten, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzen, wenn sie eine Anzahl abgebrochener Gebäude von mindestens 20 oder einen Bruttorauminhalt (BRI) von mindestens 25 000 m umfassen sowie die Abbruchmassen mit Schadstoffen belastet waren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-07
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt“.
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 090-233425 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Joint Headquarter (JHQ) Rheindahlen war Stützpunkt der britischen Streitkräfte im Mönchengladbacher Stadtbezirk West. Es bildete einen eigenen Stadtteil...”
Kurze Beschreibung
Das Joint Headquarter (JHQ) Rheindahlen war Stützpunkt der britischen Streitkräfte im Mönchengladbacher Stadtbezirk West. Es bildete einen eigenen Stadtteil mit ca. 5800 Einwohnern und ca. 2000 Gebäuden, einschließlich Schulen, Kirchen, Theater, Sportplätzen und Einkaufszentrum, und war damit Wohn- und Verwaltungsstandort der britischen Streitkräfte. Eine militärische Nutzung fand auf diesem Gebiet nicht statt.
Der Abzug der britischen Streitkräfte endete 2013. Ende 2013 wurde das JHQ Rheindahlen abgesperrt und offiziell an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sichert seit diesem Zeitpunkt die Liegenschaft.
Nun soll der Abbruch großer Teile der Gesamtanlage erfolgen.
In einem vorgezogenen Testabriss wurden bereits vier Einzelobjekte von jeweils typischen Gebäudeklassen der Wohnbebauung abgebrochen. Die Sondergebäude wurden auf Schadstoffe untersucht und tabellarisch erfasst. Die Erfassung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ab voraussichtlich August 2021 sollen sämtliche Gebäude sowie das Wegenetz aus Beton und Asphalt (ohne Rückbau der unterirdischen Infrastruktur) im 2. Bauabschnitt der Liegenschaft abgebrochen werden (siehe Übersichts- bzw. Flurkarte). Es handelt sich dabei um insgesamt 202 Gebäude unterschiedlicher Funktionsnutzung mit ca. 400.000m3 BRI sowie um eine ehemalige Tankstelle.
Parallel zum Abbruch im 2. Bauabschnitt erfolgt der Abbruch im 1. Bauabschnitt. Dieser Abbruch wird durch einen bereits beauftragten Fachgutachter begleitet.
Die Dauer der Abbrucharbeiten und der Abfuhr sämtlicher Abbruchmassen ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beauftragung des Abbruchunternehmens festgelegt.
Die Abbruch- und Abfuhrarbeiten sind fachgutachterlich eng zu begleiten und die zugehörige Deklarationsanalytik zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 090-233425
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-I-020
Titel:
“Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Postanschrift: Rosi-Wolfstein-Str. 6
Postort: Witten
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
URL: www.dr-spang.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 171-446571 (2021-08-30)