Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung.
Im Zuge der Sanierung und der Modernisierung soll auch der Personenaufzug im Foyer des Hörsaales erneuert und um eine weitere Haltestelle erweitert werden.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanerleistungen Förder- und Aufzugsanlagen Sanierung Hörsaal, Geb. ER
OV-030-21”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin,...”
Kurze Beschreibung
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung.
Im Zuge der Sanierung und der Modernisierung soll auch der Personenaufzug im Foyer des Hörsaales erneuert und um eine weitere Haltestelle erweitert werden.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Der große Hörsaal ER 270 im Ernst-Ruska-Gebäude (Geb. ER) auf dem Gelände der Technischen Universität in Berlin, Hardenbergstraße 36a in 10623 Berlin, erhält eine komplette Neugestaltung der Technischen Ausrüstung.
Im Zuge der Sanierung und der Modernisierung soll auch der Personenaufzug im Foyer des Hörsaales erneuert und um eine weitere Haltestelle erweitert werden. Im 3. Obergeschoss erfolgt eine neue Schachteinhausung mit einer Stahl-Glaskonstruktion; es wird eine neue Kabine als verglaste Kabine vorgesehen.
Der vorhandene Aufzug mit Errichtungsdatum 1973 muss demontiert und entsorgt werden.
Der Auftrag umfasst keine konzeptionellen oder innovativen Lösungen, sondern ist eine Weiterführung der HOAI-Leistungen zu einer abgeschlossenen und bestätigten Entwurfs- und Bauplanungsunterlage (bis einschl. Leistungsphase 3) für die Technische Gebäudeausrüstung.
Der zu vergebende Planungsauftrag nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), hier nach dem Vertragsmuster IV 411.H F, beinhaltet die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI, mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4020 F/Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
3. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4021 F/Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4023 F/Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
5. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [IV 4024 F/Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
6. Besondere Vertragsbedingungen zu Umweltschutzanforderungen bei der Planung (Ein entsprechendes Formblatt [IV 404 F] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
7. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [IV 125 F/Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
8. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [IV 128 F/Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Erklärung und Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2018-2020 (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Erklärung und Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2018-2020 (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
10. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
“Zu Punkt 9:
Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz mindestens 160 000,00 EUR netto pro Jahr betragen muss.
Zu Punkt 10:
Als Mindestanforderung...”
Zu Punkt 9:
Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz mindestens 160 000,00 EUR netto pro Jahr betragen muss.
Zu Punkt 10:
Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten die folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— mind. 1 500 000,00 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— mind. 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Alternativ hierzu kann eine Bereitschaftserklärung vorgelegt werden, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der genannten Höhe zur Verfügung zu stellen und für die gesamte Dauer der Haftungsverpflichtung aufrecht zu erhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
11. Erklärung und Angabe des Jahres der Bürogründung (siehe Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
11. Erklärung und Angabe des Jahres der Bürogründung (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
12. Erklärung und Angaben über die Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens und davon die Anzahl der Fachingenieure in den letzten 3 Jahren 2018 – 2020 (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
13. Erklärung und Angaben zur Berufserfahrung der Fachingenieure, die in dem auszuschreibenden Vorhaben tätig sein werden (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
14. Angaben zu mindestens 2 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen/Vorhaben (siehe Formblatt „zusätzliche Erklärungen und Angaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Punkt 12:
Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens 2 Fachingenieure mit der entsprechenden Berufserfahrung im Unternehmen tätig sein müssen.
Zu Punkt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Punkt 12:
Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens 2 Fachingenieure mit der entsprechenden Berufserfahrung im Unternehmen tätig sein müssen.
Zu Punkt 14:
Als Mindestanforderung für die Referenzen gilt, dass mindestens eine Referenz die folgenden Kriterien erfüllen muss:
— Neu- und Umbauten und Erweiterungen der technischen Ausrüstung von Förder- und Aufzugsanlagen,
— mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 55 ff HOAI) müssen erbracht worden sein (bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ist es ausreichend, wenn die LP 8 zu etwa 50 % abgearbeitet ist),
— anrechenbaren Kosten von mindestens 150 000,00 EUR (ALG 6 – KG 400).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technische Universität Berlin, Gebäude TEL, 6. OG
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin...”
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlinhttp://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Besonderen Vertragsbedingungen und Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe idm Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 061-154899 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Berlin - Der Präsident -
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Fachplanerleistungen Förder- und Aufzugsanlagen (Personenaufzug) für die Sanierung einen Hörsaals”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 25566.48 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachplanerleistungen Förder- und Aufzugsanlagen (Personenaufzug) für die Sanierung einen Hörsaals”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 061-154899
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV-030-21
Titel: Fachplanerleistungen Förder- und Aufzugsanlagen Sanierung Hörsaal, Geb. ER
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: UPDOWN Ingenieurteam für Fördertechnik GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 25566.48 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Sraße 105
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 208-545004 (2021-10-21)