Das EU-weite Verfahren wird freiwillig durchgeführt, um möglichst vielen Bietern die Teilnahme zu ermöglichen. Dem Auftraggeber steht für die Vergabe der Leistung ein maximales Budget in Höhe von € 178.000,00 zu. Dementsprechend findet auf die Vergabe Teil 4 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen keine Anwendung.