Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Referenz A):
Die Referenz A darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2). der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 10 Jahre (maßgeblicher Zeitpunkt: Abschluss Lph 8 nach HOAI) sein.
Die Referenz A muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur Leistungen der Fachplanung Schadstoffsanierung an, die mindestens Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und mindestens folgende Schadstoffklasse beinhaltete: Asbest, PCB, KMF, PAK, Holzschutzmittel.
Die Größe des Objekts muss mindestens 20 000 m BGF betragen.
Das Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Die Kostenberechnung für die ausführenden Leistungen der Schadstoffsanierung muss mindestens 3 000 000 EUR, netto betragen (Ergebnis der Kostenberechnung der LPh 3 aller Leistungsbilder).
Die Referenz muss sich im Stadt- bzw. Ortskern, mit entsprechenden baulogistischen Anforderungen an die Abfalllogistik befinden.
Die Projektleitung der Fachplanung Schadstoffsanierung muss vom für diese Ausschreibung vorgesehenen Projektleiter des Bieters / der Bietergemeinschaft (siehe Bietererklärung 2 des Angebots) erbracht worden sein.
Zu Referenz B):
Die Referenz B darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2). der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 2 Jahre (maßgeblicher Zeitpunkt: Abschluss Lph 8 nach HOAI) sein.
Die Referenz B muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur Leistungen der Fachplanung Schadstoffsanierung an, die mindestens Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und mindestens folgende Schadstoffklasse beinhaltete: Asbest, PCB, KMF, PAK, Holzschutzmittel.
Die Kostenberechnung für die ausführenden Leistungen der Schadstoffsanierung muss mindestens 800 000 EUR, netto betragen (Ergebnis der Kostenberechnung der LPh 3 aller Leistungsbilder).
Die Größe des Objekts muss mindestens 10 000 m BGF betragen.
Das Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Die Projektleitung der Fachplanung Schadstoffsanierung muss vom für diese Ausschreibung vorgesehenen Projektleiter des Bieters/der Bietergemeinschaft (siehe Bietererklärung 2 des Angebots) erbracht worden sein.
Zu Referenz C):
Die Referenz C darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2). der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 5 Jahre (maßgeblicher Zeitpunkt: Abschluss Lph 8 nach HOAI) sein oder sich aktuell in der Bauausführung befinden.
Die Referenz C muss mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur Leistungen der Fachplanung Schadstoffsanierung an, die bei Baudenkmälern erbracht wurden und mindestens folgende Schadstoffklasse beinhaltete: Asbest, KMF, PAK, PCB, Holzschutzmittel.
Die Größe des Objekts muss mindestens 5 000 m BGF betragen.
Die Referenz muss sich im Stadt- bzw. Ortskern, mit entsprechenden baulogistischen Anforderungen an die Abfalllogistik befinden.
Die Projektleitung der Fachplanung Schadstoffsanierung muss vom für diese Ausschreibung vorgesehenen Projektleiter des Bieters / der Bietergemeinschaft (siehe Bietererklärung 2 des Angebots) erbracht worden sein.
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter „Unternehmensreferenzen“ digital vollständig auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
Hinweis Mindestanforderungen an den Projektleiter Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung Hochschulabschluss, mind. Dipl.-Ing. oder Master-Abschluss Nachweis der Sachkunde für Asbestsanierung gem. TRGS 519 (mit aktueller Gültigkeitsdauer) Nachweis der Sachkunde für PCB / PCDD / PCDF-Sanierungen Nachweis der Sachkunde für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen Nachweis der Sachkunde GBefGG, GbV, GGVS, Gefahrgutklassen, Beförderungsvorschriften, GGAV Nachweis der Sachkunde für im Bereich Schimmelpilze sowie mikroibieller Schadwirkunghen auf Mensch und Material in Gebäuden Nachweis der Sachkunde Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Nachweis der Sachkunde im Baudenkmalschutz Zur Darstellung der persönlichen Eignung des Projektleiters hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Zertifikate und Nachweise im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts (Bietererklärung 2) vollständig dem Bewerbungsbogen beizufügen.