Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die geeigneten Bewerber, die
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die veröffentlichten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und
— auf Basis der veröffentlichten Kriterien die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gem. der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die 5 Bewerber, die die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die Bewerber, welche nicht zu den Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Erstangebotes eingeladen bzw. aufgefordert werden, erhalten diesbezüglich umgehend eine Mitteilung.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 fortzuführen.
Die Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en,
—— die alle Anforderungen an die Hauptreferenz erfüllen.
Mind. 1 Referenz: 4 Punkte
Mind. 2 Referenzen: 8 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
—— bei denen der Bewerber LP 1-3 und 5-8 für nutzungsspezifische Anlagen (Technische Anlagen für Tankstellen) geplant hat.
Für eine Tankstelle einem Tankvolumen von 1.000 Litern oder mehr*
Mind. 1.000 l.: 2 Punkte
Mind. 3.000 l.: 4 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat
Bei der Büro- / Verwaltungsgebäude*
Mind. 1 Referenz: 1 Punkte
Mind. 2 Referenz: 2 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich und nutzungsspezifische Anlagen (Verteilung technischer Gase (Druckluft), Industrielle Ansauganlagen (Staubabsaugung und Abgasabsaugung) sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat
Für einen Gebäudekomplex bestehend aus mindestens einer Fahrzeughalle, einer Werkstatt und einem Verwaltungs- und Sozialgebäude*
Mind. 1 Referenz: 4 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
—— bei denen der Bewerber LP 1-3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich und nutzungsspezifische Anlagen (Verteilung technischer Gase (Druckluft), Industrielle Ansauganlagen (Staubabsaugung und Abgasabsaugung)) sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat.
Bei der eine betriebliche Werkstatt (Holz-, oder Metallverarbeitung oder KFZ- Werkstatt) umgesetzt wurden*
Mind. 1 Referenz: 3 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
—— bei denen der Bewerber LP 1-3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich, 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat und Bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist *
Mind. 1 Referenz: 2 Punkte
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl 23
*Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzliche Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 1.4.2016.