Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die geeigneten Bewerber, die
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die veröffentlichten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und
— auf Basis der veröffentlichten Kriterien die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 4 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gem. der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die 4 Bewerber, die die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die Bewerber, welche nicht zu den Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Erstangebotes eingeladen bzw. aufgefordert werden, erhalten diesbezüglich umgehend eine Mitteilung.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 fortzuführen.
Die Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
Es gibt eine oder mehrere Referenzen
— bei denen der Bewerber LP 1-3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich und Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat und
— mit Baukosten KG 400 nach DIN 276 von mehr als 1,6 Mio. EUR brutto.
Sollten mehrere Referenzen vorgelegt werden, wird nur diejenige gewertet, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*
Mind. eine Referenz mit Baukosten größer 1,6 Mio. EUR und kleiner oder gleich 2 Mio. EUR brutto= 2 Punkte
Mind. eine Referenz mit Baukosten > 2 Mio. EUR brutto = 4 Punkte
Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich und Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) sowie 1- 8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat und
— die der Honorarzone II (Anlagengruppen 1 – 3 und 7) und Honorarzone III (Anlagengruppe 8) zugeordnet sind.
1 Referenz: 2 Punkte
Mind. 2 Referenzen: 4 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich und Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) sowie 1- 8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat,
— für einen Schulbau*
1 Referenz: 4 Punkte
Mind. 2 Referenzen: 6 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 im Heizungs- und Sanitärbereich und Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) sowie 1- 8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat,
— bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. *
Mind. 1 Referenz: 2 Punkte
Es gibt eine oder mehrere Referenzen bei denen,
— der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich und Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnische Anlagen) sowie 1- 8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat,
— das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde*
Mind. 1 Referenz: 2 Punkte
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl 18
*Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzliche Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 1.4.2016.