Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, Voraussichtliche Projektposition) (Wichtung: 5 %),
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Nur die Beschäftigten sind angeben, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung tätig sind. Mindestpunktzahl ab 4 Mitarbeiter; Höchstpunktzahl ab 8 Mitarbeiter (Wichtung 15 %),
3. Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 45):
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbarkeit der Referenzen durch Mindestanforderungen:
„Mindestanforderungen Referenzen“
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben:
1. Anlagengruppen 410, 420, 430, 480,
2. Mindesthonorarzone II oder höher,
3. Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren,
4. Technische Gebäudeausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 9 vollständig erbracht.
„Bewertung Auswahlkriterien“
Bis zu 50 % der Punktzahl kann über die Bewertung der Auswahlkriterien vergeben werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. Euro anrechenbare kosten, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. Euro anrechenbare Kosten,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl innerhalb der letzten 7 Jahre, Höchstpunktzahl innerhalb der letzten 3 Jahre.
4. Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr.1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 15):
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbarkeit der Referenzen durch Mindestanforderungen:
„Mindestanforderungen Referenzen“
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben:
1. Anlagengruppen 430,
2. Mindesthonorarzone II oder höher,
4. Technische Gebäudeausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 9 vollständig erbracht.
„Bewertung Auswahlkriterien“
Bis zu 50 % der Punktzahl kann über die Bewertung der Auswahlkriterien vergeben werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. Euro anrechenbare kosten, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. Euro anrechenbare Kosten,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl innerhalb der letzten 5 Jahre, Höchstpunktzahl innerhalb dem letzten Jahr.
Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.