Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen geplant. Es soll am vorgesehenen Standort eine Kindertagesstätte mit 5 Kindergarten- und 3 Krippengruppen sowie ausreichend Frei- und Spielflächen auf den Außenanlagen entstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung – technische Ausstattung für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen geplant. Es soll am vorgesehenen Standort eine Kindertagesstätte mit 5 Kindergarten- und 3 Krippengruppen sowie ausreichend Frei- und Spielflächen auf den Außenanlagen entstehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 800 000 💰
Für den Neubau der geplanten Kindertagesstätte soll nun die die Fachplanung – technische Ausstattung gem. §§ 53 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die erforderlichen Besonderen Leistungen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI; Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt stufenweise.” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuter korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuter korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für die Angebotsabgabe (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerberbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209561” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209561” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209561” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind (§ 75 Abs. 2...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind (§ 75 Abs. 2 VgV). Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Tages über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209561” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 und § 17 Abs. 5 VgV. Der...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 und § 17 Abs. 5 VgV. Der Verzicht auf den Teilnahmewettbewerb begründet sich mit einem sehr kurzen Förderzeitraum für die geplante Kindertagesstätte, der Unabwägbarkeit der aktuellen COVID-19-Pandemielage sowie auf den Nachteilen, die bei Verzicht auf die Förderung der Planung der Stadt Heilsbronn entstehen würde. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ermöglicht im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms sehr hohe Fördersätze zum Ausbau der Kinderbetreuung. Diese Förderungen sind an sehr enge Fristen gebunden, die seitens des Fördergebers festgelegt wurden und somit nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind. Der Förderzeitrum beschränkt sich mit der Fertigstellung der Baumaßnahme inkl. Abnahme und Stellung der jeweiligen Schlussrechnungen auf den 30.6.2022.
Mehr anzeigen Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrages beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitraum (Beginn) und die geplante...”
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrages beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitraum (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genau angegeben werden. Daher sind diese im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform gem. § 126b des Bürgerlichem Gesetzbuches ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bieter trägt das Risiko der firstgemäßen Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfirst auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfirst auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gem. Ziffer III.1.1) auch die weiteren Angaben gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs, 2 VgV nachzufordern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: www.regierung.mittelfranken.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig soweit:
1)Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig soweit:
1)Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilsbronn
Postanschrift: Kammereckerplatz 1
Postort: Heilsbronn
Postleitzahl: 91560
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9872 / 806-20📞
Fax: +49 9872 / 806-66 📠
URL: www.heilsbronn.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 013-027827 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung technische Ausrüstung für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsphasen 1- 9 gem. §§ 53 ff”
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Heilsbronn sowie des aktuellen Sonderinvestitionsprogramms des Freistaates Bayern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen geplant. Es soll am vorgesehenen Standort eine Kindertagesstätte mit 5 Kindergarten- und 3 Krippengruppen sowie ausreichend Frei- und Spielflächen auf den Außenflächen entstehen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bauhofstr. 26
91560 Heilsbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den Neubau der geplanten Kindertagesstätte soll nun die technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ff i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Für den Neubau der geplanten Kindertagesstätte soll nun die technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ff i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 - 9 sowie die erforderlichen besonderen Leistungen vergeben werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschreibung wurde aufgehoben
Qualitätskriterium (Gewichtung): keine
Kostenkriterium (Name): Ausschreibung wurde aufgehoben
Kostenkriterium (Gewichtung): keine
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 013-027827
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und Nr. 3 GWB).
3. Verstöße gegen die Vergabeovrschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
4. Mehr als 15 Kalendertages nach Absendung der vorläufigen Absangen in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufgraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: moritz.biessmann@heilsbronn.de📧
Quelle: OJS 2021/S 036-090644 (2021-02-17)