Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. Zu vergeben sind die freiberuflichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses auf der BayWa-Wiese in Rosenheim. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Eine PV-Anlage ist zu prüfen. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 0500
Kurze Beschreibung:
Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. Zu vergeben sind die freiberuflichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses auf der BayWa-Wiese in Rosenheim. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Eine PV-Anlage ist zu prüfen. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist.
Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. Zu vergeben sind die freiberuflichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses auf der BayWa-Wiese in Rosenheim. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Eine PV-Anlage ist zu prüfen. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rosemnheim, 83026
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen zu A): 150.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte bei denen mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), c) Holzfertigbau d) energetischer Standard e) PV-Anlage f) Anlagengruppen mit Honorarzone, g) Leistungsumfang (Leistungsphasen) h) Leistungszeit/Leistungsstand, i) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen, j) Auftraggeber
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte bei denen mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), c) Holzfertigbau d) energetischer Standard e) PV-Anlage f) Anlagengruppen mit Honorarzone, g) Leistungsumfang (Leistungsphasen) h) Leistungszeit/Leistungsstand, i) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen, j) Auftraggeber
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich der TGA-Planung tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 beendet sind. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau mit Anlagengruppen 4, und 5 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von insgesamt 300.000 € uns Honorarzone II benannt werden.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 beendet sind. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau mit Anlagengruppen 4, und 5 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von insgesamt 300.000 € uns Honorarzone II benannt werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Neubau/Erweiterung: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Holzfertigbau: 5 Punkte
- Passivhausstandard: 3 Punkte
- Evaluierung nach Fertigstellung: 1 Punkt
- energetischer Standard EH 40 oder EH 55: 1 Punkt
- PV-Anlage: 1 Punkt
Leistungsumfang:
- Anlagengruppe 4
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 5
Baukosten:
-- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von €…
… 100.000 - 200.000: 1 Punkt
… 200.000 - 300.000: 2 Punkte
… 300.000 und mehr: 3 Punkte
B) Anzahl der heute angestellten Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich TGA-Planung tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 2: 1 Punkt
- 3: 2 Punkte
- 4 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Telefon: +49 80313658301📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2021/S 225-591303 (2021-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freiberufliche Planungsleistung zur Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 für den Neubau eines dreigruppiges Kinderhaus auf der BayWa-Wiese in Rosenheim
Gesamtwert des Auftrags: 83198.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Pauschalhonorar für besondere Leistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kostensicherheit
Projektorganisation und Baustellenpräsenz
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-14 📅
Name: W-Plan Ingenieurbüro
Postanschrift: Ottostrasße 92
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 83198.27 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Durch die Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Durch die Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Quelle: OJS 2022/S 084-226469 (2022-04-25)