Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle Referenzprojekte Bauphysik müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 mit der Leistungsphase 2 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 55 HOAI fertiggestellt (abgenommen) sein.
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens der Gebäudeklasse 3 oder höher entsprechen. (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO).
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte Bauphysik, in der Gesamtschau mindestens folgende (zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte müssen Referenzobjekte beinhalten, bei denen es sich um einen Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr. 1-13 BayBO) handelt.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote abgeschlossen sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400 nach DIN 276) mind. 20 Mio. EUR netto betragen (haben).
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Neubauprojekt handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht gehandelt haben.
- Mindestens eines (1) der angegebenen Referenzprojekte muss mit der Maßgabe der Barrierefreiheit gemäß/analog DIN 18040 geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss ein Gebäude mit dem Energiestandard eines Passivhauses (gemäß Passivhaus Projektierungspaket PHPP) oder einem höherwertigeren Energiestandard fachlich geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss der Schallschutz von schutzbedürftigen Räumen (DIN 4109) gegen Außenlärm mit passiven Lärmschutzmaßnahmen (Eigenschutz) fachlich geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Planung der Hörsamkeit in Räumen gemäß DIN 18041 für Räume der Raumgruppe A unter inklusiven Anforderungen Bestandteil der Planung gewesen sein und die wirksame bauliche Umsetzung messtechnisch nachgewiesen worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Bewertung von Einflüssen von Erschütterungen durch Schienenfahrzeuge auf das zu (be-)planende Gebäude Bestandteil des Projektes (gewesen) sein.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-" Spiegelstriche) beispielsweise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle zehn (10) Anforderungen erfüllt.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.