Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß §17Abs.1 und Abs.4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und
Zwei (2) Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte und ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)]) und des Projektvolumens (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des AG einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formbl. C.10. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)]. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden ausschließlich Projekte mit mindestens abgeschlossener LPH 3 gewertet, Projekte mit nicht abgeschlossener Leistungsphase 3 erhalten keine Punkte.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 45 Punkte):
a) 2 Referenzen betreffend die Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018 ≥ 5,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte)
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) 2 Referenzen betreffend die Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018 ≥ 5,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich Projekte mit mindestens abgeschlossener Leistungsphase 3 gewertet, Projekte mit nicht abgeschlossener Leistungsphase 3 erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt zudem bei Beauftragung der Leistungen aller Leistungsphasen 1 bis 9 als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist (Wertung als Projekt mit Leistungsphasen 1-9)
c) Zusatzpunkte:
Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt die Planung und Bauüberwachung einer PV-Anlage (min. 50 kWp) mit einem Speicher/Akku (min. 100 KW) beinhaltete
d) Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 40 Punkte (4 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 45 Punkte (40 Punkte + 5 Punkte) erreicht werden.
Weitere Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3)