Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2 558 m im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering / Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen. Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+. Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2 558 m
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2 558 m
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-30 📅
Datum des Beginns: 2021-09-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 124-328786
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2 558 m
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) nach dem beigefügten Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D — D.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung,
— Besondere Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Siegsdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B. 2.),
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B. 2.),
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B. 3.).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B. 3.).
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B. 4.).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs.1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B. 5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs.1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B. 5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3 .),
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3 .),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B. 6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B. 6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen,
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B. 7.),
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit hierbei vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B. 8.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär — HLS) für allgemeine Hochbauprojekte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
H) Fachliche Qualifikation des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten acht (8) Jahren (seit 2013) erbrachten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär — HLS) mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B. 9.).
H) Fachliche Qualifikation des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten acht (8) Jahren (seit 2013) erbrachten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär — HLS) mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B. 9.).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter hat nachzuweisen (z. B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B. 10.).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 124-328786 (2021-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2558 m² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering/Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m2 Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+. Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2558 m² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering/Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m2 Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+. Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 110309.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2558 m² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering/Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88/Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgröße von 2558 m² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering/Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m2 Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+. Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2 000 m2 Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit 2 Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle – d. h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50 % der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz – KFW Energieeffizienzhaus 40+. Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“, aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) nach dem beigefügten Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D - D.1.).
Beschreibung der Optionen:
- stufenweise Beauftragung
- Besondere Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Name: HLS-Tec Piendl Planungsgesellschaft mbH
Postort: Traunstein
Land: Deutschland 🇩🇪 Traunstein
🏙️
Internetadresse: https://www.piendl-hls.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 110309.51 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 183-476731 (2021-09-16)