Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name,Sitz,Rechtsform,Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergem. beteiligten Unternehmen (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.),
B) Eigenerkl. des Bieters,dass die in §§ 123,124 GWB bzw. die in §21 des AEntG, §98c des Aufenhaltsgesetzes, § 19 des MiLoGes und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs.1 Allg.Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123,124 GWB bzw. §21 des AEntG, §98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des MiLoGes und §21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und §3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3.),
C) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.), Hinweis: Bei Bietergem. sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erkl. und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsleihe, einschl. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Unternehmens vorzulegen,dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erkl. der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§123,124 GWB bzw. die in §21 des AEntG, §98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des MiLoGes und §21 des SchwarzArbG gen.Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach §7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und §3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§123,124 GWB bzw. §21 des AEntG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des MiLoGes und §21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und §3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3.),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§47 Abs. 3 VgV).