Fahrbahnerneuerung A293 AS Etzhorn – AK Oldenburg-Nord

Autobahn GmbH des Bundes NL Nordwest

Fahrbahnerneuerung A293 AS Etzhorn – AK Oldenburg-Nord beide Richtungsfahrbahnen (km 4,711-km 7,600).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-02 Auftragsbekanntmachung
2021-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: NW-2021-0106
Kurze Beschreibung:
Fahrbahnerneuerung A293 AS Etzhorn – AK Oldenburg-Nord beide Richtungsfahrbahnen (km 4,711-km 7,600).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Oberbauarbeiten für Fernstraßen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahn GmbH des Bundes NL Nordwest
Postanschrift: Gradestraße 18
Postleitzahl: 30163
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: vergabe.nordwest@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a5c0fd8c1-503a6a6d29efdf6c 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.deges.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 129-341301
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Keine Teilnahme zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrbahnerneuerung (Asphalt) einschl. erforderlicher Verkehrssicherung und Markierungsarbeiten.
Dauer: 3 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbarens gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß §6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäss erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berfufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung durch:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. [Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen],
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— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
— [für PQ VOB:] Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die unter Pkt. Mindeststandards genannten PQ-Leistungsbereiche. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.
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— Nachweis der Qualifikation gem. MVAS („Fachkraft für Verkehrssicherung“),
— Nachweis über die Qualifikation des Unternehmens und des Personals gem. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe a).
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a5c0fd8c1-503a6a6d29efdf6c 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.autobahn.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30403680800 📞
E-Mail: recht@autobahn.de 📧
Fax: +49 30403680810 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 129-341301 (2021-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrbahnerneuerung A293 AS Etzhorn - AK Oldenburg-Nord beide Richtungsfahrbahnen (km 4,711 - km 7,600)
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-443768
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 129-341301
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrbahnerneuerung (Asphalt) einschl. erforderlicher Verkehrssicherung und Markierungsarbeiten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-30 📅
Name: Hermann Dallmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heywinkelstraße 3
Postort: Bramsche
Postleitzahl: 49565
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 54619520 📞
E-Mail: offerten@dallmann-bau.de 📧
Land: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 171-443768 (2021-08-30)