Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Vertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt...”
Titel
Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg
FB 2021001123
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Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Vertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Abrufberechtigt aus diesem Vertrag sind die Senatskanzlei und alle Behörden sowie die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Urlaubs- und Krankheitsvertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern erfolgt jeweils im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich zweimal um je ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.10.2025, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich zweimal um je ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.10.2025, wenn nicht einer der Vertragspartner 8 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. E 1 – Eignungsvordruck: Den entsprechenden Vergabevordruck Nr. 04 finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. E 1 – Eignungsvordruck: Den entsprechenden Vergabevordruck Nr. 04 finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa des Gewerbezentralregisters (§ 150a Gewerbeordnung) und/oder des Registers zum Schutz des fairen Wettbewerbs (GRfw vom 17.09.2013; HmbGVBl. 2013, S. 417).
Der Eignungsvordruck ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. E 2 – Referenzliste: Eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (max. 3 Seiten DIN A4, Schrift Arial 11) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. E 2 – Referenzliste: Eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (max. 3 Seiten DIN A4, Schrift Arial 11) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— der Auftragswert,
— der Leistungsumfang,
— der Leistungszeitraum,
— der Auftraggeber (mit befugten Ansprechpartnern und Kontaktdaten) zu nennen.
(Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
3. E 3 – Nachweis einer Bietergemeinschaft: Nur dann zu erbringen, wenn eine Bietergemeinschaft besteht. Dazu reichen Sie bitte den Vergabevordruck Nr. 12 ausgefüllt ein.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. L 1 – Verleiherlaubnis gem. AÜG der Bundesagentur für Arbeit,
5. L 2 – Konzept für die Leistungsdurchführung,
6. L 3 – Preisblatt (Produkte/ Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. L 1 – Verleiherlaubnis gem. AÜG der Bundesagentur für Arbeit,
5. L 2 – Konzept für die Leistungsdurchführung,
6. L 3 – Preisblatt (Produkte/ Leistungen in der E-Vergabe).
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— Personenschäden: 3 Mio. EUR,
— Sachschäden: 1 Mio. EUR,
— Vermögensschäden: 150 TEUR,
— Schlüsselverlust: 50 TEUR.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Auf Verlangen des AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen so-wohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die unter III.1.1 genannte einzureichende Unterlage E1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN,
— Weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 117-306743 (2021-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Vertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 230000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 339000
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Abrufberechtigt aus diesem Vertrag sind die Senatskanzlei und alle Behörden sowie die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Urlaubs- und Krankheitsvertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern erfolgt jeweils im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 117-306743
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dührkopp Promotion GmbH
Postanschrift: Alsterdorfer Str. 107
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22299
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 230000
Höchstes Angebot: 339000
“Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser...”
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft war die unter III.1.1 genannte einzureichende Unterlage E1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
- Weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 211-555894 (2021-10-27)