Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) schreibt die Durchführung von Fahrdienstleistungen zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes insbesondere während der sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) in der Region München MF 1 SW aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrdienstleistungen für ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der Region München MF 1 SW
KVB_2021_03_15”
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) schreibt die Durchführung von Fahrdienstleistungen zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes...”
Kurze Beschreibung
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) schreibt die Durchführung von Fahrdienstleistungen zur Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes insbesondere während der sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) in der Region München MF 1 SW aus.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist das Vorhalten eines Fahrdienstes für den ärztlichen Bereitschaftsdienst insbesondere während der sprechstundenfreien Zeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist das Vorhalten eines Fahrdienstes für den ärztlichen Bereitschaftsdienst insbesondere während der sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) in der Region München MF 1 SW. Die Fahrdienstleistungen sind in der benannten Kernregion und im Rahmen der regionsübergreifenden Vermittlung in den angrenzenden Nachbarregionen zu erbringen. Während der Schichtzeiten ist die vertraglich vereinbarte Anzahl an Fahrzeugen und Fahrer vorzuhalten. Das Einsatzfahrzeug muss innerhalb einer Zeit von 15 min ab Alarmierung durch die Vermittlungs- und Beratungszentrale eintreffen.
Der Auftragnehmer hat für die Fahrdienstleistungen mindestens PKW der Kompaktklasse oder vergleichbare SUV einzusetzen, die insbesondere über Allradantrieb, ein Antiblockiersystem und eine Fahrdynamikregelung verfügen müssen. Die Erstzulassung darf zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und die Gesamtkilometerleistung darf zu keiner Zeit 300 000 km überschreiten. Die Grundfarbe der Fahrzeuge muss weiß sein und als Einsatzfahrzeug des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit einer Folienbeschriftung gekennzeichnet sein.
Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort zum Patienten zu begleiten, das Einsatzequipment zu tragen und den Arzt qualifiziert zu unterstützen. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sein und über eine der folgenden Ausbildungen verfügen: Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter,
Kranken- und Gesundheitspfleger, Medizinischer Fachangestellter, Medizinstudent nach erfolgreichem Abschluss des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (cand. med.) oder eine vergleichbare Ausbildung, die in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen wurde.
Neben der hier ausgeschriebenen Region werden die Fahrdienstleistungen für weitere 24 Regionen in gesonderten VgV-Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit Anlagen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der je-weiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“Die KVB ist entsprechend der Ärztekammer-Entscheidung des EuGH (Rs. C-526/11) kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Bekanntmachung im...”
Zusätzliche Informationen
Die KVB ist entsprechend der Ärztekammer-Entscheidung des EuGH (Rs. C-526/11) kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Bekanntmachung im Amtsblatt und die Vergabe in einem offenen VgV-Verfahren erfolgt zur Herstellung eines möglichst umfassenden Wettbewerbs.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
2. Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Einsatzfahrzeug mit Deckungssumme von mindestens 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Schadensereignis mit einem Sublimit von mindestens 10 Mio. EUR pro geschädigter Person.
3. Insassenunfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Tsd. EUR bei Invalidität und 50 Tsd. EUR im Todesfall
Die in 1) bis 3) genannten Versicherungen sind bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Versicherungen müssen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderten Sicherheiten können auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs.1 S. 2 Nr. 1 VgV) in Höhe von 1 250 000 EUR p. a.
Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, der Krankentransporte oder der Rettungstransporte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens 1 250 000 EUR p. a.
Ein Bieter, der nicht nur ein Angebot auf die hier ausgeschriebene Region, sondern auch auf weitere Regionen abgeben will, die in parallelen VgV-Verfahren von der KVB ausgeschrieben werden, muss im Zuschlagsfall einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags p.a. aufweisen, der die geforderten Mindestumsätze für alle Regionen, in denen der Zuschlag erteilt werden soll, erreicht bzw. überschreitet. Weist der Bieter einen Umsatz auf, der nicht ausreicht, um den Zuschlag auf alle Regionen erhalten zu können (Bsp.: Für Region A und B ist ein Mindestumsatz von 800 TEUR p.a. erforderlich, für Region C 600 TEUR; der Bieter verfügt über einen tätigkeitsbezogenen Umsatz von 1,7 Mio. EUR) gilt folgende Regelung: Es werden solange die „größeren“ Regionen (= Regionen mit höheren Garantiestunden = Umsätzen) vor den „kleineren“ Regionen vergeben, bis der tätigkeitsbezogene Umsatz des Bieters den kumulierten Mindestumsatz für die vergebenen Regionen nicht mehr abdeckt (im Beispiel: Zuschlag auf Region A und B, keine Eignung mehr für Region C).
“Wie vor und ergänzend:
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung,...”
Wie vor und ergänzend:
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
7. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. Mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020) im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020) im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, des Rettungsdienstes oder der Krankentransporte mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten und einem Auftragswert von mind. 250 000 EUR p. a.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Wie vor.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-23
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-23
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer (hier: Vergabekammer Südbayern) ist nur zulässig, wenn die Vergabekammer zuständig ist (§§ 155 ff. GWB). Die KVB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer (hier: Vergabekammer Südbayern) ist nur zulässig, wenn die Vergabekammer zuständig ist (§§ 155 ff. GWB). Die KVB geht davon aus, kein öffentlicher Auftraggeber iSd § 99 GWB zu sein.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt weiterhin voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 060-151280 (2021-03-23)
Ergänzende Angaben (2021-04-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 060-151280
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“[...]
Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort zum Patienten zu begleiten, das...”
Text
[...]
Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort zum Patienten zu begleiten, das Einsatzequipment zu tragen und den Arzt qualifiziert zu unterstützen. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sein und über eine der folgenden Ausbildungen verfügen: Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Kranken- und Gesundheitspfleger, Medizinischer Fachangestellter, Medizinstudent nach erfolgreichem Abschluss des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (cand. med.) oder eine vergleichbare Ausbildung, die in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen wurde.
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort zum Patienten zu begleiten, das...”
Text
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Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort zum Patienten zu begleiten, das Einsatzequipment zu tragen und den Arzt qualifiziert zu unterstützen. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sein und über eine der folgenden Ausbildungen verfügen: Grundausbildung Sanitätsdienst“ oder eine gleichwertige Ausbildung als Sanitätshelfer / Sanitäter oder Einsatzsanitäter mit mindestens 48 Stunden Ausbildung oder jede weitere höhere Ausbildung, namentlich Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Kranken- und Gesundheitspfleger, Medizinischer Fachangestellter, Medizinstudent nach erfolgreichem Abschluss des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (cand. med.) oder eine vergleichbare Ausbildung, die in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen wurde.
[...]
“Aufgrund einer Bieterfrage wird mit dieser Korrekturbekanntmachung klargestellt, dass als Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter auch eine...”
Aufgrund einer Bieterfrage wird mit dieser Korrekturbekanntmachung klargestellt, dass als Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter auch eine Grundausbildung Sanitätsdienst“ oder eine gleichwertige Ausbildung als Sanitätshelfer / Sanitäter oder Einsatzsanitäter mit mindestens 48 Stunden Ausbildung genügt (siehe auch § 3 Abs. 6 des Dienstleistungsvertrags).
Die übrigen Absätze von Ziff. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung bleiben von dieser Korrekturbekanntmachung unberührt und gelten weiter.
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Quelle: OJS 2021/S 069-176457 (2021-04-06)