Aufgrund einer Bieterfrage wird mit dieser Korrekturbekanntmachung klargestellt, dass als Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter auch eine Grundausbildung Sanitätsdienst“ oder eine gleichwertige Ausbildung als Sanitätshelfer / Sanitäter oder Einsatzsanitäter mit mindestens 48 Stunden Ausbildung genügt (siehe auch § 3 Abs. 6 des Dienstleistungsvertrags).