Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestelle als Kleingeräteträger für Winterdiensteinsatz
1000002537
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen als Kleingeräteträger für den Winterdiensteinsat.”
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von drei Fahrgestellen als Kleingeräteträger für den Winterdiensteinsatz mit Option Full-Service gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von drei Fahrgestellen als Kleingeräteträger für den Winterdiensteinsatz mit Option Full-Service gemäß Beschreibung der Anforderungen an die Leistungen im beigefügten Leistungsverzeichnis und den Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Full-Service.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Teil A, Anlage A0),
— Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen (über Teil A, Anlage A2), Mindest-Gesamtjahresumsatz 2019 bzw. 2020: 500 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3),
— Benennung eines eigenen Servicestützpunktes oder Servicepartners innerhalb Berlin oder Brandenburg (Teil A, Anlage A2).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-24
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 081-208067 (2021-04-22)
Ergänzende Angaben (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen als Kleingeräteträger für den Winterdiensteinsatz.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 081-208067
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-24 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-25 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-05-24 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-25 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 093-242565 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestellen als Kleingeräteträger für den
Winterdiensteinsatz”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Anschaffungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Garantierter Rückkaufwert (Buy back)
Kostenkriterium (Name): Full-Service-Kosten
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Full-Service
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 081-208067
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Fahrgestelle als Kleingeräteträger für Winterdiensteinsatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Braun & Noack Kommunaltechnik GmbH
Postort: Hoppegarten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 158-418046 (2021-08-12)