Fahrzeugreinigung Dieselnetz DB Regio AG SO

DB Regio AG (Bukr 12)

Fahrzeugreinigung Dieselnetz für DB Regio AG, Region Südost

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-13 Auftragsbekanntmachung
2021-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Transportmitteln
Referenznummer: 21FEA54033
Kurze Beschreibung: Fahrzeugreinigung Dieselnetz für DB Regio AG, Region Südost
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Transportmitteln 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Transportmitteln 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Stephensonstraße 1
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: hermann.j.kirch@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 2211411154 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/33039874-c051-4fc3-9405-706b0a4168b7 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/33039874-c051-4fc3-9405-706b0a4168b7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-18 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 159-421255
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
- Eine Probereinigungen während der Angebotsphase ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber zwingend erforderlich! Eine Kostenerstattung durch den Auftraggeber besteht nicht. Näheres ergibt sich aus den Verdingungsunterlagen. - Es ist möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses durchgeführt wird, das nur auf bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden in diesem Fall zeitnah allen Bietern vor dem Verhandlungstag bekannt gegeben. - Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der Deutschen Bahn erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Fahrzeugreinigungsleistungen für DB Regio AG Region Südost
Beschreibung der Verlängerungen: 3 x 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1 Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Gleichwertiges
2 Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörde oder Gleichwertiges
3 Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle. das Berufsregister oder das Re-gister der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder
Wohnsitzes oder Gleichwer-tiges
4 aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges
5 Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges bzw. deszuständigen Versicherungsträgers bei Sitz
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
6 Gewerbezentralregisterauszug oder Gleichwertiges
7 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pflichtkrankenkasse oder Gleichwertiges
8 Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Gleichwertiges (Bie-ter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen)
9 D-U-N-S Nummer
10 Lieferanten_Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben
11 Bietereigenerklärung_208.1220V04 1.2 (herunterzuladen unter https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/default.aspx) ausgefüllt und unterschrieben
12 Anerkenntniserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1 Nachweis über den, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Um-satz der besonderen Leistungsarten, die mit den zu
vergebenden Leistungen vergleich-bar sind
2 Jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1 Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahren (möglichst unter Angabe der Ansprechpartner, Telefonnummern und
Auftragswerte) oder Ent-sprechendes
2 Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu verge-benden Leistungen oder Entsprechendes
3 Nachweis über die maximale Anzahl eigener Mitarbeiter, die für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen oder Entsprechendes
4 Mit der Angebotsabgabe :
a) Angaben zum praktiziertem Qualitätsmanagement
b) Der Auftraggeber wird die angebotene Leistung mittels einer Probereinigung unter Beweis stellen lassen.
c) Zertifizierung nach ISO 9001 wünschenswert
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe werden folgende Zusicherungen und Erklärungen abgefordert:
1 Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist.
2 Bzgl. der mitgeltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstim-mung mit dem Auftraggeber auftragsbedingt entsprechende
Einweisungen und Schu-lungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bie-ter kostenfrei zu gewährleisten ist.
3 Erfahrungen in der Graffitientfernung
4 Nicht nur Geräte und Maschinen müssen zugelassen, sondern auch Hilfsmittel und Rei-nigungsmittel bzw. Chemikalien müssen entsprechend der
Ril 91040 und vom Auftragge-ber zugelassen sein bzw. können kostenpflichtig über diesen beschafft werden.
5 Alle im Gefahrenbereich von Bahnsteigen und Gleisen eingesetzte Mitarbeiter, benöti-gen nachweislich eine Arbeits- und Verkehrsmedizinische
Untersuchung
6 Zusicherung Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage
7 Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/ Bindefrist
8 Zusicherung keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb
9 Zusicherung erforderliche Anzahl an eigenen Mitarbeiter/Facharbeiter gem. Leistungsbeschreibung vorhanden
10 Zusicherung Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
11 Zusicherung Anpassung der Deckungssummen bei Zuschlagserteilung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kirch, Hermann Josef
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/33039874-c051-4fc3-9405-706b0a4168b7 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA4 - Beschaffung Facilitymanagement
Postanschrift: Johannisstraße 58
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Fax: +49 6926520154 📠
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Eine Probereinigungen während der Angebotsphase ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber zwingend erforderlich! Eine Kostenerstattung durch den
Auftraggeber besteht nicht. Näheres ergibt sich aus den Verdingungsunterlagen.
- Es ist möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses durchgeführt wird, das nur auf bestimmten
kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden in diesem Fall zeitnah allen Bietern vor dem Verhandlungstag bekannt gegeben.
- Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der Deutschen Bahn erfolgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 159-421255 (2021-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Europa-Allee 70 - 76
Postleitzahl: 60486

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-620225
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 159-421255
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 235-620225 (2021-11-30)