Fassade, Fenster
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
— Aluminiumpassivhausfenster mit Verglasung,
— Aluminiumtüren mit Verglasung,
— Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden mit Verglasung,
— Aluminiumbrandschutzfenster,
— Lamellensonnenschutz.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bauarbeiten
- • Baubeschläge › Sonnenschutzvorrichtungen
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- • Fenster, Türen und zugehörige Artikel › Türen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-25 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-08-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: MTS-2021-02
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fenster 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-23 📅
Datum des Endes: 2022-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-265922
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RR5W
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 102-265922 (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: MTS-2021-02
Kurze Beschreibung:
— Aluminiumpassivhausfenster mit Verglasung,
— Aluminiumtüren mit Verglasung,
— Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden mit Verglasung,
— Aluminiumbrandschutzfenster,
— Lamellensonnenschutz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fenster 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-23 📅
Datum des Endes: 2022-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-265922
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RR5W
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Aluminiumpassivhausfenster mit Verglasung,
— Aluminiumtüren mit Verglasung,
— Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden mit Verglasung,
— Aluminiumbrandschutzfenster,
— Lamellensonnenschutz.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 in Hofheim am Taunus. Auf dem Grundstück befinden sich die Main-Taunus-Schule mit 6 Gebäuden, davon 5 Containergebäude, die Brühlwiesenschule mit 3 Gebäuden und 2 Sporthallen. Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb.
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Das zu sanierende Gebäude ist ein Stahlbetonfertigteilbau aus den 1970er Jahren, der auf der Ost- und Westseite erweitert wird. Es handelt sich um ein viergeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit einer Technikzentrale auf dem Dach.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
Aluminiumpassivhausfenster (cpv 44221100-6)
Ca. 415 St. Fenster
Aluminiumtüren (cpv 44221200-7)
2 St. zweiflügelige Türen
9 St. einflügelige Türen
3 St. einflügelige Türen mit Seitenfeldern
Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden (cpv 44221100-6)
Ca. 780 m
68 St. Öffnungsflügel
6 St. einflügelige Türen
Aluminiumbrandschutzfenster (cpv 44221100-6)
3 St. F-30 Aluminiumfenster für Außenanwendung
Lamellensonnenschutz (cpv 44115900-8)
Ca. 508 St. elektrisch betriebener Lamellensonnenschutz mit Kästen
Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung 23.8.2021
Fertigstellung Teil 1 17.12.21
Fertigstellung Teil 2 28.01.22
Fertigstellung Teil 3 11.03.22
Fertigstellung Teil 4 29.04.22
Fertigstellung Teil 5 und Gesamtleistung 2.9.2022.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Main-Taunus-Schule
Rudolf-Mohr-Straße 4
65719 Hofheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine“.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine“.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine“.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RR5W/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 102-265922 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: MTS-2021-02 ex-post Bekanntmachung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-421843
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 102-265922
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37R48Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Name: Hupfeld & Schlöffel Metallbau GmbH
Postort: Berkatal
Land: Deutschland 🇩🇪
Werra-Meißner-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1936856.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 161-421843 (2021-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: MTS-2021-02 ex-post Bekanntmachung
Kurze Beschreibung:
Aluminiumpassivhausfenster mit Verglasung
Aluminiumtüren mit Verglasung
Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden mit Verglasung
Aluminiumbrandschutzfenster
Lamellensonnenschutz
Gesamtwert des Auftrags: 1936856.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-421843
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 102-265922
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37R48Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aluminiumpassivhausfenster mit Verglasung
Aluminiumtüren mit Verglasung
Aluminium-Pfosten-Riegelfassaden mit Verglasung
Aluminiumbrandschutzfenster
Lamellensonnenschutz
ca. 415 St. Fenster
ca. 780 m2 Pfosten-Riegelfassade
ca. 508 St. elektrisch betriebener Lamellensonnenschutz mit Kästen
Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung 23.08.21
Fertigstellung Teil 1 17.12.21
Fertigstellung Teil 2 28.01.22
Fertigstellung Teil 3 11.03.22
Fertigstellung Teil 4 29.04.22
Fertigstellung Teil 5 und Gesamtleistung 02.09.22
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Name: Hupfeld & Schlöffel Metallbau GmbH
Postort: Berkatal
Land: Deutschland 🇩🇪
Werra-Meißner-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1936856.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
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