Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug/ Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): nicht alter als 3 Monate
- Nachweis Haftpflichtversicherung, mind. 3 Mio EUR Personenschäden sowie 2 Mio EUR Sach- und sonstige Schäden
(mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Sozialkassen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- technische Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abzüge (netto):
Baustrom 0,5% der Abrechnungssumme
Bauwasser 0,5% der Abrechnungssumme
anteilig Bauleistungsversicherung 0,5% der Abrechnungssumme
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft über den Wert der Auftragssumme inkl. Mehrwertsteuer, ohne Nachträge(gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 KomHKV).
Einbehalt für Mängelansprüche kann durch Bürgschaft abgelöst werden, bzw. nach Fertigstellung Austausch Vertragserfüllungsbürgschaft gegen Gewährleistungsbürgschaft.
Laufzeit der Gewährleistung 4 Jahre ab Abnahme. Dementsprechend wird die Hinterlegungsfrist für die Gewährleistungsbürgschaft entgegen § 17 VOB/B auf 4 Jahre vereinbart.