Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Femtosekunden-Lasersystems für das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens. Für die Beschaffung steht ein maximales Budget von 302 000 EUR inklusive eventuell anfallender Zölle (diese sind vom Auftragnehmer vorab festzustellen), Abgaben und Umsatzsteuer zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Referenznummer: 2020000397
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Femtosekunden-Lasersystems für das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Für die Beschaffung steht ein maximales Budget von 302 000 EUR inklusive eventuell anfallender Zölle (diese sind vom Auftragnehmer vorab festzustellen), Abgaben und Umsatzsteuer zur Verfügung.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Femtosekunden-Lasersystems für das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Für die Beschaffung steht ein maximales Budget von 302 000 EUR inklusive eventuell anfallender Zölle (diese sind vom Auftragnehmer vorab festzustellen), Abgaben und Umsatzsteuer zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Femtosekunden-Lasersystems für das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Femtosekunden-Lasersystems für das Institut für Physikalische und Theoretische Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Für die Beschaffung steht ein maximales Budget von 302 000 EUR inklusive eventuell anfallender Zölle (diese sind vom Auftragnehmer vorab festzustellen), Abgaben und Umsatzsteuer zur Verfügung.
Lasersystem
Ultraschnelles verstärktes Femtosekunden-Lasersystem, inklusive einer geeigneten Frequenzumwandlung, für die kohärente mehrdimensionale Spektroskopie und Mikroskopie im sichtbaren bis nahinfraroten Spektralbereich mit den folgenden Eigenschaften der Ausgangsstrahlung:
Ultraschnelles verstärktes Femtosekunden-Lasersystem, inklusive einer geeigneten Frequenzumwandlung, für die kohärente mehrdimensionale Spektroskopie und Mikroskopie im sichtbaren bis nahinfraroten Spektralbereich mit den folgenden Eigenschaften der Ausgangsstrahlung:
Das Lasersystem muss mit dem Stromnetz (230 VAC, 50 Hz) betrieben werden und muss Laserpulse erzeugen.
Die Pulswiederholungsrate muss im Bereich von mindestens 1 kHz bis 100 kHz variabel einstellbar sein.
Das Spektrum eines jeden Pulses nach der inkludierten nichtlinearen Frequenzumwandlung muss breitbandig sein, d.h. die Breite auf dem Niveau von 5 % des Spektralmaximums muss mindestens den Bereich von 550 nm bis 900 nm abdecken.
Das Spektrum muss stabil sein, d.h. Schwankungen der spektralen Intensität für die Wellenlängen 600 nm, 700 nm und 800 nm von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 3 % RMS über 1 Minute betragen, wenn sie mit einer Photodiode und 10 nm Bandpass-Interferenzfilter bei der jeweiligen Zentralwellenlänge gemessen werden.
Das Spektrum muss stabil sein, d.h. Schwankungen der spektralen Intensität für die Wellenlängen 600 nm, 700 nm und 800 nm von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 3 % RMS über 1 Minute betragen, wenn sie mit einer Photodiode und 10 nm Bandpass-Interferenzfilter bei der jeweiligen Zentralwellenlänge gemessen werden.
Die Pulsenergie nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss mindestens 3 μJ betragen. Schwankungen dieser Pulsenergie von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 2 % RMS über 1 Minute sein. Die Leistungsschwankung darf nicht mehr als 2 % RMS über 8 Stunden betragen.
Die Pulsenergie nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss mindestens 3 μJ betragen. Schwankungen dieser Pulsenergie von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 2 % RMS über 1 Minute sein. Die Leistungsschwankung darf nicht mehr als 2 % RMS über 8 Stunden betragen.
Die Pulsdauer nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss weniger als 1 ps betragen. Die Pulse müssen eine glatte spektrale Phase haben, um mit einem Pulsformer komprimierbar zu sein, d.h. die Abhängigkeit der spektralen Phase auf der Frequenz muss mit einem Polynom 5. Ordnung so angepasst werden können, dass eine absolute Differenz zwischen gemessenen und angepassten Gruppenverzögerungen weniger als 150 fs sein muss. Der Phasenkoeffizient zweiter Ordnung darf nicht größer als 1 500 fs2 sein.
Die Pulsdauer nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss weniger als 1 ps betragen. Die Pulse müssen eine glatte spektrale Phase haben, um mit einem Pulsformer komprimierbar zu sein, d.h. die Abhängigkeit der spektralen Phase auf der Frequenz muss mit einem Polynom 5. Ordnung so angepasst werden können, dass eine absolute Differenz zwischen gemessenen und angepassten Gruppenverzögerungen weniger als 150 fs sein muss. Der Phasenkoeffizient zweiter Ordnung darf nicht größer als 1 500 fs2 sein.
Die Laserstrahlung vor der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss auch frei zugänglich sein. Die Pulsenergie dieser Laserstrahlung muss für jede Pulswiederholungsrate aus dem oben angegebenen Bereich von 1 kHz bis 100 kHz mindestens 0,2 mJ mit einer Stabilität von 0,5 % RMS über 24 Stunden betragen. Die Pulsdauer dieser Laserstrahlung muss unter 500 fs liegen.
Die Laserstrahlung vor der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss auch frei zugänglich sein. Die Pulsenergie dieser Laserstrahlung muss für jede Pulswiederholungsrate aus dem oben angegebenen Bereich von 1 kHz bis 100 kHz mindestens 0,2 mJ mit einer Stabilität von 0,5 % RMS über 24 Stunden betragen. Die Pulsdauer dieser Laserstrahlung muss unter 500 fs liegen.
Das Femtosekunden-Lasersystem muss relativ kompakt sein: die vom System auf einem optischen Tisch belegte Fläche darf nicht mehr als 2 m2 betragen. Das System muss mit einem geeigneten Wasser-Wasser-Kühler gekühlt sein. Das Gesamtvolumen der Laserstromversorgung und des Kühlers darf nicht größer als 0,3 m3 sein.
Das Femtosekunden-Lasersystem muss relativ kompakt sein: die vom System auf einem optischen Tisch belegte Fläche darf nicht mehr als 2 m2 betragen. Das System muss mit einem geeigneten Wasser-Wasser-Kühler gekühlt sein. Das Gesamtvolumen der Laserstromversorgung und des Kühlers darf nicht größer als 0,3 m3 sein.
1 Jahr Garantie.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— eine Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen,
— Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend – Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann,
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend – Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann,
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen,
— Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen,
— Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist,
— Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist,
— Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei,
— Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei,
— Produkte/Leistungen mit anerkanntem Umweltsiegel sind deutlich zu kennzeichnen,
— Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird,
— Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird,
— Erklärung des Bieters, die ILO-Kernarbeitsnormen (Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) einzuhalten. Die Normen sind online abrufbar unter http://www.ilo.org.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Würzburg, Referat 3.3 Einkauf
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Quelle: OJS 2021/S 012-024263 (2021-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203 156 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Spektrum eines jeden Pulses nach der inkludierten nichtlinearen Frequenzumwandlung muss breitbandig sein, d. h. die Breite auf dem Niveau von 5 % des Spektralmaximums muss mindestens den Bereich von 550 nm bis 900 nm abdecken.
Das Spektrum muss stabil sein, d. h. Schwankungen der spektralen Intensität für die Wellenlängen 600 nm, 700 nm und 800 nm von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 3 % RMS über 1 Minute betragen, wenn sie mit einer Photodiode und 10 nm Bandpass-Interferenzfilter bei der jeweiligen Zentralwellenlänge gemessen werden.
Das Spektrum muss stabil sein, d. h. Schwankungen der spektralen Intensität für die Wellenlängen 600 nm, 700 nm und 800 nm von Schuss zu Schuss dürfen nicht mehr als 3 % RMS über 1 Minute betragen, wenn sie mit einer Photodiode und 10 nm Bandpass-Interferenzfilter bei der jeweiligen Zentralwellenlänge gemessen werden.
Die Pulsdauer nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss weniger als 1 ps betragen. Die Pulse müssen eine glatte spektrale Phase haben, um mit einem Pulsformer komprimierbar zu sein, d. h. die Abhängigkeit der spektralen Phase auf der Frequenz muss mit einem Polynom 5. Ordnung so angepasst werden können, dass eine absolute Differenz zwischen gemessenen und angepassten Gruppenverzögerungen weniger als 150 fs sein muss. Der Phasenkoeffizient zweiter Ordnung darf nicht größer als 1500 fs2 sein.
Die Pulsdauer nach der oben angegebenen nichtlinearen Frequenzumwandlung muss weniger als 1 ps betragen. Die Pulse müssen eine glatte spektrale Phase haben, um mit einem Pulsformer komprimierbar zu sein, d. h. die Abhängigkeit der spektralen Phase auf der Frequenz muss mit einem Polynom 5. Ordnung so angepasst werden können, dass eine absolute Differenz zwischen gemessenen und angepassten Gruppenverzögerungen weniger als 150 fs sein muss. Der Phasenkoeffizient zweiter Ordnung darf nicht größer als 1500 fs2 sein.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-18 📅
Name: Topag Lasertechnik GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 203 156 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 037-092163 (2021-02-18)