Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den Neubau wurde am 9.12.2020 erteilt.
Mit der Erstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley-Halden-Herbeck und der Jugendfeuerwehrgruppen, wird nach den schon fertiggestellten und übergebenen Feuerwehrgerätehäusern in Haspe-Tücking-Wehringhausen, Vorhalle, Dahl, Eckesey, Haßleyer Straße und Berchum -Garenfeld, nun der 7. Baustein im Rahmen eines Gesamtprogrammes zur Sicherstellung des Rettungs- und Katastrophenschutzes für die o. a. Stadtbereiche realisiert. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß heutigem Standard für den Rettungs- und Katastrophenschutz erfüllen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen oder „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung:
„Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße 66 in Hagen“ in den LPH 5 - 8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III — Mitte fest.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Feuerwehrgerätehaus Fley-Halden-Herbeck, Sauerlandstr. 66, 58093 Hagen, Honorarleistung Architekt LPH 5-8 EU VgV OPL
2021-06-18-12-00-EU-VV”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den Neubau wurde am 9.12.2020 erteilt.
Mit der Erstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley-Halden-Herbeck und der Jugendfeuerwehrgruppen, wird nach den schon fertiggestellten und übergebenen Feuerwehrgerätehäusern in Haspe-Tücking-Wehringhausen, Vorhalle, Dahl, Eckesey, Haßleyer Straße und Berchum -Garenfeld, nun der 7. Baustein im Rahmen eines Gesamtprogrammes zur Sicherstellung des Rettungs- und Katastrophenschutzes für die o. a. Stadtbereiche realisiert. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß heutigem Standard für den Rettungs- und Katastrophenschutz erfüllen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen oder „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung:
„Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße 66 in Hagen“ in den LPH 5 - 8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III — Mitte fest.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hagen Sauerlandstraße 66
58093 Hagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung Industriestraße. Insgesamt bietet das Gebäude ca. 1 500 qm Nutzflächen, die eine Gesamtkubatur von ca. 9 500 m ergeben. Das Gebäude ist etwa 63 m lang, 14 m breit und 11 m hoch. Es umfasst den etwa 17 m langen, dreigeschossigen Sozialbereich und den etwa 46 m langen, 2-geschossigen Hallenbereich. Bei dem dreigeschossigen Gebäude befinden sich die Stellplatzbereiche für alle Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren im Erdgeschoss. Oberhalb und seitlich der Abstellhalle liegen die Lager, Schulungs-, Dusch- und Umkleidebereiche. Außerhalb des Gebäudes ist eine separat gegründete stählerne Fluchttreppe angeordnet.
Die Ausführung erfolgt als massive Konstruktion aus Mauerwerk und Stahlbeton in Ortbeton-, Halbfertigteil- und Vollfertigteilbauweise. Als Dachkonstruktion ist ein in Holzbauweise ausgeführtes Tonnengewölbe mit einer Kalzip Dacheindeckung vorgesehen. Die Aussteifung erfolgt über Wand- und Deckenscheiben und die Gründung als Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium — Name: Darstellung des Büros und des Projektteams [...]/Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium — Name: persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung [...]/Gewichtung: 15 %;
Qualitätskriterium — Name: Vorschläge zur Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise [...]/ Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Konzeptionelle Ansätze zur Wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme [...]/ Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Konzeptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne [...]/Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe [...]/Gewichtung 15 %;
Kostenkriterium — Name: Wertungskennzahl (Honorar) = (Bewertungssumme*1000)/(Gesamthonorar/1000)/Gewichtung: 100 %.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LHP 5 -8) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB. Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Leistungsphase 5 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 6 - 8 für die Objektplanung Gebäude werden als 2. Stufe durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 02 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
— Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers/- Geschäftsführers,
— Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/-Geschäftsführers oder Projektleiters,
— Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.
“— Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von...”
— Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat),
— Nachweis Berufshaftpflicht § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021:
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden),
— Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig,
— Erklärung über den Umsatz Umsatz „Objektplanung Gebäude“ mind. 300 000 EUR netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2021),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2021), MS Office Software ab 2007, CAD Software (2007 dwg-2013dwg), Terminplanung kompatibel mit pro Plan 6;
— Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und stellv. Projektleitung des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar),
— Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021),
— Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021).
Fachliche Eignung
— Persönliche Erfahrung des PL (max. 8 Punkte),
— Persönliche Erfahrung des stellv. PL (max. 4 Punkte),
— Persönliche Erfahrung der OÜ (max. 6 Punkte).
Vergleichbare Referenz in dem Bereich „Objektplanung Gebäude“,
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 24 Punkte),
— Art der Leistung (max. 6 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 6 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 66 Punkte..
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“„Objektplanung Gebäude“ — die eingereichten Referenzen müssen in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
„Objektplanung Gebäude“ — die eingereichten Referenzen müssen in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für einen Neubau im Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ für Objekte gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit mind. einer HZ II und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen 5 - 8,
— eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen von mind. 3,0 Mio EUR netto (Baukosten KG 300-400).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2; Architekt/Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2; Architekt/Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EB und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort...”
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YYBZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 098-256941 (2021-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den Neubau wurde am 09.12.2020 erteilt.
Mit der Erstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley-Halden-Herbeck und der Jugendfeuerwehrgruppen, wird nach den schon fertiggestellten und übergebenen Feuerwehrgerätehäusern in Haspe-Tücking-Wehringhausen, Vorhalle, Dahl, Eckesey, Haßleyer Straße und Berchum -Garenfeld, nun der 7. Baustein im Rahmen eines Gesamtprogrammes zur Sicherstellung des Rettungs- und Katastrophenschutzes für die o.a. Stadtbereiche realisiert. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß heutigem Standard für den Rettungs- und Katastrophenschutz erfüllen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen oder "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung:
"Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße 66 in Hagen" in den LPH 5 - 8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III - Mitte fest.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 188591.52
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 207511.71
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hagen Sauerlandstraße 66 58093 Hagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung Industriestraße. Insgesamt bietet das Gebäude ca. 1.500 qm Nutzflächen, die eine Gesamtkubatur von ca. 9.500 m3 ergeben. Das Gebäude ist etwa 63 m lang, 14 m breit und 11 m hoch. Es umfasst den etwa 17 m langen, dreigeschossigen Sozialbereich und den etwa 46 m langen, zweigeschossigen Hallenbereich. Bei dem dreigeschossigen Gebäude befinden sich die Stellplatzbereiche für alle Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren im Erdgeschoss. Oberhalb und seitlich der Abstellhalle liegen die Lager, Schulungs-, Dusch- und Umkleidebereiche. Außerhalb des Gebäudes ist eine separat gegründete stählerne Fluchttreppe angeordnet.
Die Ausführung erfolgt als massive Konstruktion aus Mauerwerk und Stahlbeton in Ortbeton-, Halbfertigteil- und Vollfertigteilbauweise. Als Dachkonstruktion ist ein in Holzbauweise ausgeführtes Tonnengewölbe mit einer Kalzip Dacheindeckung vorgesehen. Die Aussteifung erfolgt über Wand- und Deckenscheiben und die Gründung als Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros und des Projektteams [...]/Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung [...]/Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Vorschläge zur Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise [...]/ Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme [...]/ Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne [...]/Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe [...]/Gewichtung 15 %
Kostenkriterium - Name: Wertungskennzahl (Honorar) = (Bewertungssumme*1000)/(Gesamthonorar/1000)/Gewichtung: 100 %
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Büros und des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. projektleitung und Objektüberwachung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorschläge zur Darstellung der ersten Schritte/Abläufe zur Herangehensweeise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Ansätze zur Wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Koneptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahme, z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtll. Präsenz bzw. örtl. Nähe”
Preis (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LHP 5 -8) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB. Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Leistungsphase 5 für das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 6 - 8 für die Objektplanung Gebäude werden als 2. Stufe durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 02 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren: Hinweis: Nachträgliche Erfassung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-256941
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe WP Winkler & Partner GbR
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WP Winkler & Partner GbR
Postanschrift: Alter Hellweg 50
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44379
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2314777750📞
E-Mail: info@wp-winkler-partner.de📧
Fax: +49 231616000 📠
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 188591.52
Höchstes Angebot: 207511.71
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YYCF
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 181-470963 (2021-09-14)