FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-19 Auftragsbekanntmachung
2021-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: FEM2-0026-2021
Kurze Beschreibung: FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17700a3634a-24dc75742d825c73 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17700a3634a-24dc75742d825c73 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-034612
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt: Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager. Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50 %, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50 % in die abschließende Bewertung ein. Leistungspunkte Allgemeine Verfahrenshinweise VEM2-xxx für die Lieferung, Implementierung, Weiterentwicklung Und den Betrieb einer Fahrinfo-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR 12 Aus der Bewertungsmatrix können maximal 1232 Punkte (912 Punkte für Bewertungskriterien und 320 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte wie folgt ermittelt: — Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100 Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 80 % und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 20 % in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein: — Gesamtpunktzahl Leistung = 0,8 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,2 x Leistungspunkte Proof of Concept Kennzahl (zuschlagsrelevant) Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei 2 oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: — Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1 000 000.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
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Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 15 300 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2019 stellte die BVG einen Rekord von 1.126 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 3 Millionen Fahrten pro Tag.
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Die Fahrinfo App ist eine der erfolgreichsten Apps im deutschen ÖPNV. Mit insgesamt ca. 5 Millionen Downloads hat sie über 700 000 aktive Nutzer. Pro Monat werden ca. 75 Millionen Routen-Anfragen verarbeitet und über 500 Millionen Routen-Empfehlungen berechnet.
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Beim App Award 2020 der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien konnte die Fahrinfo App in der Branche „KFZ & Mobilität“ im Bereich „ÖPNV“ den 1. Platz belegen. Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps Fahrinfo App und Ticket App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können. Weiterhin ist derzeit ein Fahrscheinkauf über die Jelbi App möglich.
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Die App „Fahrinfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
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Die „Ticket App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf
Leistungsbeschreibung BVG Fahrinfo App Seite 10 von 90 können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
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Die „Jelbi App“ – auch für Android und iOS verfügbar – hat neben dem ÖPNV-Angebot zusätzlich weitere Mobilitätsprodukte eingebunden, über die die Nutzer Car-Sharing- und Bike-Sharing-Angebote sowie Tretroller, Elektro-Roller reservieren und nutzen können, aber auch den Berl-König, ein Ride-Sharing-Angebot, buchen können.
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Die Fahrinfo App soll komplett neu umgesetzt werden. Dabei sollen Erfahrungswerte aus der Nutzung und dem Betrieb in die Neuentwicklung einfließen. Unter anderem soll im Gegensatz zur bisherigen Version das Ticketing komplett integriert werden, so dass die Fahrinfo App mit dem Auskunftssystem HAFAS und dem Ticketing-Backend-System über Schnittstellen kommuniziert, die Oberflächen aber nativ als iOS- und Android-Version bereitstellt.
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Zusätzlich ist optional angedacht basierend auf der Neuentwicklung der Fahrinfo App auch eine separate neue Ticket App zu realisieren.
Die Backend-Komponenten, insbesondere das Auskunftssystem und das Ticketing-Backend-System, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Näheres: siehe Leistungsbeschreibung sowie Verträge
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien:
Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt:
Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager.
Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet.
Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50 %, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50 % in die abschließende Bewertung ein.
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Leistungspunkte
Allgemeine Verfahrenshinweise VEM2-xxx für die Lieferung, Implementierung, Weiterentwicklung
Und den Betrieb einer Fahrinfo-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
12
Aus der Bewertungsmatrix können maximal 1232 Punkte (912 Punkte für Bewertungskriterien und 320 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden.
Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel:
Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte wie folgt ermittelt:
— Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100
Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 80 % und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 20 % in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:
— Gesamtpunktzahl Leistung = 0,8 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,2 x Leistungspunkte Proof of Concept
Kennzahl (zuschlagsrelevant)
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei 2 oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.
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Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:
— Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1 000 000.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ Variante 2,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“,
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123. 124 GWB
— über die Zahlung von Steuern
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und Sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Die Erklärungen
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012)
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012)
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt Eignugsleihe) zu verwenden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Der Bewerber hat in den letzten 3 Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mindestens 5 Mio EUR erreicht der Bewerber verfügt über eine Haftpflicht in Höhe von 5 Mio EUR
Erwartet wird eine Handelsregisterauskunft für das Jahr 2021 (falls noch nicht vorhanden alternativ für das Jahr 2020).
Die Anzahl der Mitarbeiter muss mit Stand Januar 2021 mind. 60 Personen betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
—— Teilnahmeantrag Formblatt; auszufüllen und zu unterzeichnen,
—— „5 BVG_Fahrinfo-App Teilnahmewettbewerb“: Alle mit Bewertungskriterium (BK) = M (Musskriterium) gekennzeichneten Anforderungen müssen erfüllt werden,
—— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen,
—— Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle,
—— Vertraulichkeitserklärung: zu unterzeichnen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards:
Nur abgeschlossene Projekte werden als Referenz gewertet.
Abgabe einer Erklärung in der, der BEwerber bestätigt, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen. Keine oder weniger als 3 Referenzprojekte.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß Anlage Anlage 12 Fahrinfo Vertrag_Weiterentwicklung ist der AN ist gegenüber der BVG zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes über die jeweilige Vertragslaufzeit unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung – soweit die Gegenforderungen unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig sind – und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) verpflichtet entsprechend der als Anlage 15 beigelegten Muster zu übergeben. Die Bürgschaft ist für zunächst 48 Monate zu stellen und bei Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 4 mal für 12 weitere Monate zu verlängern.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
— bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
— der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Es sind alle Mindestanforderungen gemäß „5 BVG_Fahrinfo-App Teilnahmewettbewerb“ und „6 BVG_FahrInfo-App_Leistungsbeschreibung“ zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird nach Erhalt der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt siehe allg. Verfahrenshinweise).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17700a3634a-24dc75742d825c73 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 015-034612 (2021-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-408039
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-034612
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt: Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager. Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein. Leistungspunkte Allgemeine Verfahrenshinweise VEM2-xxx für die Lieferung, Implementierung, Weiterentwicklung und den Betrieb einer Fahrinfo-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR 12 Aus der Bewertungsmatrix können maximal 1232 Punkte (912 Punkte für Bewertungskriterien und 320 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte wie folgt ermittelt: ➔ Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100 Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 80% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 20% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein: ➔ Gesamtpunktzahl Leistung = 0,8 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,2 x Leistungspunkte Proof of Concept Kennzahl (zuschlagsrelevant) Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: ➔ Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1.000.000
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz. Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Ver-kehrsbetrieb Deutschlands. Rund 15.300 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben. Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2019 stellte die BVG einen Rekord von 1.126 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 3 Millionen Fahr-ten pro Tag. Die Fahrinfo App ist eine der erfolgreichsten Apps im deutschen ÖPNV. Mit insgesamt ca. 5 Millionen Downloads hat sie über 700.000 aktive Nutzer. Pro Monat werden ca. 75 Millionen Routen-Anfragen verarbeitet und über 500 Millionen Routen-Empfehlungen berechnet. Beim App Award 2020 der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien konnte die Fahrinfo App in der Branche "KFZ & Mobilität" im Bereich "ÖPNV" den 1. Platz belegen. Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps Fahrinfo App und Ticket App, über die Fahrgäste Fahr-scheine erwerben können. Weiterhin ist derzeit ein Fahrscheinkauf über die Jelbi App möglich. Die App "Fahrinfo" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mo-biltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funk-tion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Ge-genüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745 Die "Ticket App" - ebenfalls für Android und iOS verfügbar - bietet den Komfort mit nur drei Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf Leistungsbeschreibung BVG Fahrinfo App Seite 10 von 90 können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden - ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket o-der touristische Angebote. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id1232772818 Die "Jelbi App" - auch für Android und iOS verfügbar - hat neben dem ÖPNV-Angebot zusätzlich weitere Mobilitätsprodukte eingebunden, über die die Nutzer Car-Sharing- und Bike-Sharing-Angebote sowie Tretroller, Elektro-Roller reservieren und nutzen können, aber auch den Berl-König, ein Ride-Sharing-Angebot, buchen können. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=com.trafi.whitelabel.bvg&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-jelbi-mobilit%C3%A4t-in-berlin/id1451106402 Die Fahrinfo App soll komplett neu umgesetzt werden. Dabei sollen Erfahrungswerte aus der Nutzung und dem Betrieb in die Neuentwicklung einfließen. Unter anderem soll im Gegensatz zur bisherigen Version das Ticketing komplett integriert werden, so dass die Fahrinfo App mit dem Auskunftssystem HAFAS und dem Ticketing-Backend-System über Schnittstellen kommu-niziert, die Oberflächen aber nativ als iOS- und Android-Version bereitstellt. Zusätzlich ist optional angedacht basierend auf der Neuentwicklung der Fahrinfo App auch eine separate neue Ticket App zu realisieren. Die Backend-Komponenten, insbesondere das Auskunftssystem und das Ticketing-Backend-System, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Beschreibung der Optionen:
Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Näheres: siehe Leistungsbeschreibung sowie Verträge
Zusätzliche Informationen:
Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.
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und den Betrieb einer Fahrinfo-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
➔ Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100
Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 80% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 20% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:
➔ Gesamtpunktzahl Leistung = 0,8 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,2 x Leistungspunkte Proof of Concept
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.
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➔ Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1.000.000

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lister Straße 15
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511336990 📞
E-Mail: info@hacon.de 📧
Land: Hannover 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 153-408039 (2021-08-05)