Beschreibung der Beschaffung
1) Auftragsgegenstand
Abgeschlossen werden soll mit dem vorliegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung über künftige Werkverträge zur FIM-konformen Erschließung von Rechtsnormen, die Verwaltungsleistungen zum Gegenstand haben. Die jeweilige Werkleistung soll die Arbeit der FIM-Landesredaktion unterstützen und ergänzen.
2) Leistungsanforderungen
Der konkreten Leistungserbringung ist das FIM-Regelwerk zugrunde zu legen. Als Ergebnis jeder inhaltlichen Normerschließung ist der sich aus dem Normtatbestand ergebende Entscheidungsprozess zu erfassen und dem Auftraggeber als Datensatz im Format XProzess zur Verfügung zu stellen. Aus dem Prozess sind die erforderlichen Datenfelder abzuleiten und dem Auftraggeber als Datensatz im Format XDatenfeld bereitzustellen. Für die Erfassung der Erschließungsergebnisse als Prozesse und Datenfelder werden durch den Auftraggeber entsprechende Editoren bereitgestellt. Die Erfassung unter Nutzung der Editoren hat nach den formalen Erschließungsregeln des FIM-Regelwerkes zu erfolgen. Soweit bei der Erfassung Prozessbibliotheken bzw. Stammdatenfeldschemata eingerichtet werden, überlässt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber auch zur Nutzung über die Laufzeit des Vertrages hinaus. Eine gesonderte Vergütung erfolgt dafür nicht.
Das Verfassen und das Bereitstellen von Beschreibungen der Verwaltungsleistung, einschließlich der Bereitstellung von Daten im Format XLeistungsbeschreibung, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
3) Anforderungen an das einzusetzende Personal
Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung hinreichend qualifiziertes Personal ein. Die Kompetenz und Erfahrung des eingesetzten Personals wird mit Leistungspunkten bewertet und fließt in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein, vgl. Ziffer 8.2 der Verfahrensbedingungen.
Dabei erfolgt die Punktevergabe wie folgt:
Es wird mindestens eine Person eingesetzt, die
-bereits seit mindestens sechs Monaten vor Angebotsabgabe für öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen zur inhaltlichen und formalen Erschließung von Normtexten nach dem FIM-Regelwerk ausgeführt hat: 100 Punkte
-bereits seit mindestens sechs Monaten vor Angebotsabgabe für Dritte Leistungen zur inhaltlichen Erschließung von Rechtstexten für elektronische Datenbankanwendungen erbracht hat: 75 Punkte
-bereits seit mindestens sechs Monaten vor Angebotsabgabe für Dritte Leistungen zur formalen Erschließung von Rechtstexten für elektronische Datenbankanwendungen oder zur inhaltlichen oder formalen Erschließung von
sonstigen Texten für elektronische Datenbankanwendung erbracht hat: 50 Punkte
-über einen juristischen Hochschulabschluss (Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern) verfügt: 25 Punkte.
Die Punktvergabe erfolgt für jeden Bieter einmalig mit 100, 75, 50 oder 25 Punkten. Erfüllt ein Bieter keine der vorgenannten Kategorien und stehen ihm daher keine Punkte zu, so erhält er aus mathematischen Gründen einen Sockelwert von 1 Punkt.
Der Bieter weist die Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit dem Angebot durch Zertifikate oder Eigenerklärungen hinreichend nach.
4) Bewertungsmethode
Der Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erfolgt grundsätzlich auf die drei wirtschaftlichsten Angebote.
Zur Bestimmung der wirtschaftlichsten Angebote wird die sog. „einfache Richtwertmethode“ nach UfAB angewendet.
Hierzu wird das „Leistungs-Preis-Verhältnis" berechnet. Dazu wird der Quotient aus Leistung (vergebene Leistungspunkte für Angaben des Bieters zum einzusetzenden Personal unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung) und dem Angebotspreis (brutto) (laut Preisblatt) errechnet.
Die entsprechende Formel stellt sich wie folgt dar:
Z_((Angebot) )=L_((Angebot))/P_((Angebot))
Die Formelparameter werden dabei wie folgt bestimmt:
L = Leistungspunkte, die für die Angaben des Bieters unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung vergeben wurden.
P = Angebotspreis brutto, der gemäß den Vorgaben und Eintragungen im Formblatt „Preisblatt“ ermittelt wird.
Z = Kennzahl, die das Leistungs-Preis-Verhältnis widerspiegelt.
Die Angebote, die die besten Werte Z erhalten, sind die wirtschaftlichsten Angebote.
Bei geringerer Anzahl von bezuschlagbaren Angeboten kann der Zuschlag auch nur auf ein oder zwei Angebote erfolgen.
Im Falle eines gleichguten Wertes Z können mehr als 3 Unternehmen den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhalten.