Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenzen des Bewerbers gemäß Kapitel II.1.3.10 der Vergabeunterlagen:
a) Merkmal 1: Auftragssumme netto ab 500.000 EUR
Auftragssumme in EUR netto: Punkte
< 500.000 :0 Punkte
>=500.000-750.0000:1 Punkt
>=750.000-1.000.000 :2 Punkte
>=1.000.000 :3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz : 3 Punkte
b) Merkmal 2: Auftrag bezog sich auf Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion
Die im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage TW2) angegebenen Referenzprojekte des Bewerbers werden im Hinblick auf die Zuordnung des Auftrags als Auftrag, dass sich auf Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion bezog, wie folgt bepunktet:
der Auftrag ist in keinem Aspekt vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion:0 Punkte
der Auftrag ist in nur wenigen Aspekten vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion:1 Punkt
der Auftrag ist in seinen Aspekten überwiegend vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion :2 Punkte
der Auftrag ist in seinen Aspekten nahezu bis komplett vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion :3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz: 3 Punkte
c) Merkmal 3: state-of-the art-Lösung
Auftrag/Lieferleistung war mindestens als state-of-the art-Lösung zu verstehen. State of the Art bedeutet hierbei, dass sämtliche Prozessparameter über ein zentrales Display von den Bedienenden eingestellt werden können und diese während des Betriebs zusammen mit den Produktparametern aufgezeichnet werden. Dabei können alle Parameter in entsprechenden Stufen eingestellt werden. Die Anlage verfügt außerdem über Einrichtungen zur Reinigung und Ausrichtung der Substratfolien, sowie die entsprechende Flexibilität hinsichtlich der Verarbeitung verschiedener Materialsysteme. Eingriffe können an allen relevanten Stellen jederzeit vorgenommen werden. Die im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage TW2) angegebenen Referenzprojekte des Bewerbers werden im Hinblick auf Auftrag/Lieferleistung war mindestens als state-of-the art-Lösung zu verstehen wie folgt bepunktet:
der Auftrag entspricht nicht der beschriebenen state-of-the art-Lösung :0 Punkte
Der Auftrag entspricht in einigen Aspekten der state-of-the art-Lösung :1 Punkt
Der Auftrag entspricht großteils der in Fachkreisen bekannten state-of-the art-Lösung (bzw. ist technisch veraltet) :2 Punkte
Der Auftrag entspricht in allen Aspekten der in Fachkreisen bekannten state-of-the art-Lösung bzw. ist darüber hinaus als innovativ zu sehen:3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz: 3 Punkte
Insgesamt können für die drei Referenzen also maximal 27 Punkte erzielt werden (3x9 Punkte).