Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3) mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise erbracht werden mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
— Gewerbeanmeldung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit beitragspflichtig, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen).
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten Einzelnachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen aus anderen Mitglied-Staaten sind zugelassen.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern.