Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge
21FEA52565
Produkte/Dienstleistungen: Sägevorrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fördereinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fördervorrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Förderbänder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Fördervorrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schienentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Schwandorf🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Schwellenwerk Schwandorf der DB Netz AG, dem Standort der neuen Anlage, werden Schienenabschnitte hergestellt. Diese werden in Form vorkonfektionierter...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Schwellenwerk Schwandorf der DB Netz AG, dem Standort der neuen Anlage, werden Schienenabschnitte hergestellt. Diese werden in Form vorkonfektionierter Schienenpassstücke an die Baustellen der DB Netz AG versendet oder in der Eigenfertigung von Isolierklebestößen und Weichenteilen verwendet.
Vorgesehen ist eine Anlage mit folgendem Umfang:
— eine Fördereinrichtung für die Zu- und Abfuhr der Schienen an einer Bandsäge mit Längenmesseinrichtung für 60 000 mm,
— 4 Auflagemagazine mit entsprechenden Querfördereinrichtungen,
— eine Bandsäge inkl. Späne- und Reststückabgang.
Die funktionale Leistungsbeschreibung spezifiziert die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der kompletten Anlage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Mai 2021 – mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-06
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebotemüssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 131-349009 (2021-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt Main
Kontaktperson: Scheit, Brian - Ritchie
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Schwellenwerk Schwandorf der DB Netz AG, dem Standort der neuen Anlage, werden Schienenabschnitte hergestellt. Diese werden in Form vorkonfektionierter...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Schwellenwerk Schwandorf der DB Netz AG, dem Standort der neuen Anlage, werden Schienenabschnitte hergestellt. Diese werden in Form vorkonfektionierter Schienenpassstücke an die Baustellen der DB Netz AG versendet oder in der Eigenfertigung von Isolierklebestößen und Weichenteilen verwendet.
Vorgesehen ist eine Anlage mit folgendem Umfang:
- eine Fördereinrichtung für die Zu- und Abfuhr der Schienen an einer Bandsäge mit Längenmesseinrichtung für 60.000 mm
- vier Auflagemagazine mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
- eine Bandsäge inkl. Späne- und Reststückabgang
Die funktionale Leistungsbeschreibung spezifiziert die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der kompletten Anlage.
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebotemüssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 237-625612 (2021-12-02)