Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fördergebiets- und Citymanagement Stadt Butzbach
KKP-2021-0004
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung: Fördergebietsmanagement und Citymanagement.
Im November 2019 hat die Stadt Butzbach den Aufnahmebescheid vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ vormals „Aktive Kernbereiche in Hessen“ erhalten. Das Fördergebiet trägt den Namen „Innenstadt Butzbach“.
Als erster Schritt in der Umsetzung des Programms wurde von der Stadt Butzbach die Erarbeitung eines sogenannten „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ (ISEK) beauftragt, welches die Ziele und Maßnahmen des Programms in Butzbach auf Grundlage einer analytischen Bewertung definiert.
Das ISEK liegt dem Fördergeber im Entwurf vor. Es enthält einen Maßnahmenkatalog, durch dessen Umsetzung eine nachhaltige Vitalisierung der Innenstadt erreicht werden soll. Die Umsetzung des ISEK wird durch das Fördergebiet- und Citymanagement begleitet. Das Fördergebietsmanagement ist zentraler Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Maßnahmen des ISEK und wird durch das Citymanagement ergänzt und unterstützt. Durch das Fördergebietsmanagement werden die Akteure, Maßnahmen und Instrumente sowie die Förderstrukturen vernetzt und die anfallenden Handlungsbereiche koordiniert. Das Citymanagement ist Ansprechpartner für Unternehmen, Gastronomen und Akteure in der Innenstadt und übernimmt zudem das Innenstadt-Marketing. Es führt Maßnahmen durch, die der Sicherung und Steigerung der Nachfrage von „Innenstadt-Gütern“ (Einzelhandel, Kultur, Gastronomie, Dienstleistungen, Aufenthaltsqualität etc.) dienen.
Die ausgeschriebene Leistung enthält 2 Drittel Fördergebietsmanagement und ein Drittel Citymanagement. Die Laufzeit wird voraussichtlich 12 Jahre betragen. Zunächst ist eine Beauftragung für 3 Jahre vorgesehen. Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige Option der Verlängerung um weitere 3 Jahre und in Folge dessen eine abschließende Verlängerung um 3 Jahre, sodass es zu einer maximaler Vertragslaufzeit von 12 Jahren kommen kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber erhält ein 3-maliges Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages jeweils um 3 Jahre, sodass es zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber erhält ein 3-maliges Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages jeweils um 3 Jahre, sodass es zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 12 Jahren kommen kann.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-14
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 074-188358 (2021-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im November 2019 hat die Stadt Butzbach den Aufnahmebescheid vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in das...”
Beschreibung der Beschaffung
Im November 2019 hat die Stadt Butzbach den Aufnahmebescheid vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ vormals „Aktive Kernbereiche in Hessen“ erhalten. Das Fördergebiet trägt den Namen „Innenstadt Butzbach“. Als erster Schritt in der Umsetzung des Programms wurde von der Stadt Butzbach die Erarbeitung eines sogenannten „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ (ISEK) beauftragt, welches die Ziele und Maßnahmen des Programms in Butzbach auf Grundlage einer analytischen Bewertung definiert. Das ISEK liegt dem Fördergeber im Entwurf vor. Es enthält einen Maßnahmenkatalog, durch dessen Umsetzung eine nachhaltige Vitalisierung der Innenstadt erreicht werden soll. Die Umsetzung des ISEK wird durch das Fördergebiet- und Citymanagement begleitet. Das Fördergebietsmanagement ist zentraler Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Maßnahmen des ISEK und wird durch das Citymanagement ergänzt und unterstützt. Durch das Fördergebietsmanagement werden die Akteure, Maßnahmen und Instrumente sowie die Förderstrukturen vernetzt und die anfallenden Handlungsbereiche koordiniert. Das Citymanagement ist Ansprechpartner für Unternehmen, Gastronomen und Akteure in der Innenstadt und übernimmt zudem das Innenstadt-Marketing. Es führt Maßnahmen durch, die der Sicherung und Steigerung der Nachfrage von „Innenstadt-Gütern“ (Einzelhandel, Kultur, Gastronomie, Dienstleistungen, Aufenthaltsqualität etc.) dienen. Die ausgeschriebene Leistung enthält 2 Drittel Fördergebietsmanagement und ein Drittel Citymanagement. Die Laufzeit wird voraussichtlich 12 Jahre betragen. Zunächst ist eine Beauftragung für 3 Jahre vorgesehen. Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige Option der Verlängerung um weitere 3 Jahre und in Folge dessen eine abschließende Verlängerung um 3 Jahre, sodass es zu einer maximaler Vertragslaufzeit von 12 Jahren kommen kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und fachliche Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis erbrachter Leistungen bei der Umsetzung/Abwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 20,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 074-188358
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Fördergebiets- und Citymanagement Stadt Butzbach
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Marketing Effekt GmbH
Postanschrift: Lohstr. 8
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6101509610📞
E-Mail: andre.haussmann@marketing-effekt.de📧
Fax: +49 610159615 📠
Region: Wetteraukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 133-354374 (2021-07-08)