Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Formblatt kann darüber hinaus hier eingesehen werden:
https://www.had.de/muster-hvtg/124-Eignungserkl%C3%A4rung.docx
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Zusätzlich sind von den Bietern mit dem Angebot folgende Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen:
a) Büroprofil:
— Darstellung der Tätigkeitsbereiche,
— Angaben zur Personalstruktur, zu deren fachlicher Qualifikation und zu infrastrukturellen Büroressourcen,
— Gesamtumsatz sowie Anteil der Umsätze für vergleichbare Aufträge während der letzten 3 Jahre,
— Darstellung des vorgesehenen Projektleiters und Projektteams mit entsprechenden Nachweisen der Qualifikation und deren Erfahrung in den ausgeschriebenen Aufgabenfeldern,
— Darstellung der allgemeinen Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungen, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsabläufen,
— Darstellung der vorhandenen Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet.
b) Referenzen:
— 3 geeignete Referenzen der letzten 5 Jahre über erbrachte Leistungen im Bereich von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten bzw. bei Beteiligungsprozessen (kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner) max. 2 DIN A4-Seiten.
c) Konzeption zur Auftragsabwicklung:
— Bearbeitungsstrategie für das Fördergebietsmanagement inkl. Bürgerbeteiligung,
— Darstellung interdisziplinärer Bearbeitungsansatz zur Einbindung der Öffentlichkeit, Politik und anderer Beteiligter,
— Zeitplanung.
d) Erklärungen und Nachweise:
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG (Download),
— Eigenerklärung zur Eignung gem. Vordruck 124-Hessen (Download),
— Eigenerklärung, dass der Bieter über ausreichende Ressourcen verfügt, um die geforderte Leistung zu erbringen (formlos),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils
Separat vorzulegen. Will sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) für die Erfüllung des Auftrages bedienen, muss er nachweisen, dass diese Unternehmen die gestellten Eignungsanforderungen erfüllen. Zudem muss der Bieter nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er z. B. eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.