Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau. Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit stei- genden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die not- wendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Imp- fungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: VgV003-31
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit stei-
genden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die not-
wendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Imp-
fungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit stei-
genden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die not-
wendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Imp-
fungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-19 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 225-591830
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit stei-
genden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die not-
wendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Imp-
fungen und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Beschreibung der Verlängerungen:
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längestens 30.06.2022 ausgeübt werden.
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längestens 30.06.2022 ausgeübt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
92224 Amberg
92237 Sulzbach-Rosenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €
für Sachschäde in Höhe von mindestens 100.000,00 €
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000,00 €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer hat bereits Erfahrung mit der Planung, Verwaltung, Organisation und dem Betrieb eines Impfzentrums mit stationärem Impfstandort (z.B. einer Basis-station) und dem Einsatz mobiler Impfteams.
Der Auftragnehmer hat dabei für einen Auftraggeber sowohl den stationären als auch den mobilen Impfbetrieb eines Einsatzgebietes betrieben und hierbei die über-geordnete Koordinierung der stationären und mobilen Betriebsabläufe und Einsätze übernommen.
Der Auftragnehmer hat dabei für einen Auftraggeber sowohl den stationären als auch den mobilen Impfbetrieb eines Einsatzgebietes betrieben und hierbei die über-geordnete Koordinierung der stationären und mobilen Betriebsabläufe und Einsätze übernommen.
Der Auftragnehmer hat bei vorausgehenden Aufträgen nicht nur den eigentlichen Impfbetrieb sichergestellt, sondern auch die übergeordnete Planung, Verwaltung und Organisation des gesamten Impfzentrums eigenverantwortlich erledigt.
Der Auftragnehmer hat daher nachweislich Erfahrung zu mindestens folgende Auf-gabenbereichen: Beobachtung und Reaktion auf die Pandemielage vor Ort, Entwick-lung und Umsetzung von Impfaktionen, Korrespondenz mit Einrichtungen, Schulen und sonstigen Stellen für etwaige Impfaktionen, Personalgewinnung, -buchhaltung und -abrechnung, Dienstplanmanagement (soweit nicht in Abstimmung zwischen Kreisverwaltungsbehörde und Auftragnehmer auf die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern übertragen), Beschaffung von notwendigen und angemessenen Betriebsmit-teln einschließlich Impfstoffbestellung, Beauftragung von Drittanbietern z.B. Securi-tydiensten, Bearbeitung und Meldung der regelmäßigen Sachstandsberichte an die zuständige Regierung bzw. das BayStMGP, Beschwerdemanagement sowie Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit (über den eigenen Internetauftritt des Auftragnehmers hinaus).
Der Auftragnehmer hat daher nachweislich Erfahrung zu mindestens folgende Auf-gabenbereichen: Beobachtung und Reaktion auf die Pandemielage vor Ort, Entwick-lung und Umsetzung von Impfaktionen, Korrespondenz mit Einrichtungen, Schulen und sonstigen Stellen für etwaige Impfaktionen, Personalgewinnung, -buchhaltung und -abrechnung, Dienstplanmanagement (soweit nicht in Abstimmung zwischen Kreisverwaltungsbehörde und Auftragnehmer auf die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern übertragen), Beschaffung von notwendigen und angemessenen Betriebsmit-teln einschließlich Impfstoffbestellung, Beauftragung von Drittanbietern z.B. Securi-tydiensten, Bearbeitung und Meldung der regelmäßigen Sachstandsberichte an die zuständige Regierung bzw. das BayStMGP, Beschwerdemanagement sowie Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit (über den eigenen Internetauftritt des Auftragnehmers hinaus).
Der Auftragnehmer hat die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Handlungs-anweisungen des Bundes bzw. des Freistaates Bayern sowie die konkreten Abläufe der bayerischen Impfstrategie zu kennen und umzusetzen. Die bisher kommunizier-ten Informationen des BayStMGP über den Katastrophenschutz der Regierung der Oberpfalz werden nach Auftragserteilung in einer Cloud gesammelt zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Handlungs-anweisungen des Bundes bzw. des Freistaates Bayern sowie die konkreten Abläufe der bayerischen Impfstrategie zu kennen und umzusetzen. Die bisher kommunizier-ten Informationen des BayStMGP über den Katastrophenschutz der Regierung der Oberpfalz werden nach Auftragserteilung in einer Cloud gesammelt zur Verfügung gestellt.
Nachweise:
Die vorgenannten Eignungskriterien hat der Auftragnehmer nachzuweisen. Hierzu ist eine Bestätigung der vorliegenden Aufträge durch vorherige Auftraggeber mit Anga-be den jeweils übertragenen Aufgaben mit dem Angebot einzureichen.
Wegen der bestehenden Dringlichkeit aufgrund des bevorstehenden
Ablaufs der Leistungszeit des Vertrags mit dem bisherigen Betreiber
wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Angebotsfrist gemäß §
15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Auf-
tragsbekanntmachung zu verkürzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.deanzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 29.11.2021, 12:00 Uhr einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 225-591830 (2021-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden
Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige
Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden
Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige
Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Gesamtwert des Auftrags: 3667353.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Marktplatz 11 bzw. Schloßgraben 3
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden
Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige
Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Beschreibung der Optionen:
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der
Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längestens 30.06.2022 ausgeübt werden.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Wegen der bestehenden Dringlichkeit aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Leistungszeit des Vertrags mit dem bisherigen Betreiber wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen.
Wegen der bestehenden Dringlichkeit aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Leistungszeit des Vertrags mit dem bisherigen Betreiber wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Name: Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Amselweg 30
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland 🇩🇪 Amberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3667353.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB),
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Quelle: OJS 2021/S 245-647250 (2021-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED21-_OBB/2021-111623
Gesamtwert des Auftrags: 3667353.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem
Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
Beschreibung der Verlängerungsoption:
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längstens 30.06.2022 ausgeübt werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://my.vergabe.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 179-507440 (2022-09-13)