Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums vom 01.11.2021 - 30.04.2022
Freistaat Bayern
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreies Amberg-Sulzbach vom 01.11.2021 bis 30.04.2022 mit Basisstation, Koordinierungsstelle und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-30.
Wer? Wie?- • Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen › Dienstleistungen von medizinischem Personal
- • Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen › Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberpfalz › Amberg, Kreisfreie Stadt
- • Oberpfalz › Amberg-Sulzbach
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-08-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: VgV001-31
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern
Postanschrift: Postfach 220011
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@amberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216494 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-445975
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Steinhofgasse 4
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg - Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216494 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 171-445975 (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: VgV001-31
Kurze Beschreibung:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreies Amberg-Sulzbach vom 01.11.2021 bis 30.04.2022 mit Basisstation, Koordinierungsstelle und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern
Postanschrift: Postfach 220011
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@amberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216494 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-445975
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
92224 Amberg
92237 Sulzbach-Rosenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine entsprechende Bescheinigung bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €
für Sachschäden in Höhe von mindestens 100.000,00 €
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000,00 €
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Zur Fortführung des örtlichen Impfzentrums wird zwingend ein zuverlässiger Vertragspartner als Betreiber benötigt, der das Impfzentrum ab 01.11.2021 ohne zeitliche Zäsur aufrechterhält bzw. fortsetzt. Bei Einhaltung der regulären Fristen des offenen Verfahrens wäre der nahtlose Fortbetrieb des Impfzentrums zum 01.11.2021 nicht sichergestellt und droht eine Betriebsschließung. Zur Auftragsvergabe sind daher die verkürzten Fristen anzuwenden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Steinhofgasse 4
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg - Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216494 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.deanzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
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Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzureichen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 171-445975 (2021-08-30)
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